Ein 62-jähriger Mann wurde vom Stuttgarter Gericht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt, da er von 2013 bis 2016 an der Betreibung der neonazistischen Internetplattform „Altermedia Deutschland“ beteiligt war. Die Webseite veröffentlichte volksverhetzende Inhalte, die zur Gewalt gegen Ausländer aufriefen, Menschen anderer Herkunft diskriminierten und den Holocaust leugneten. Die Seite wurde im Januar 2016 abgeschaltet, nachdem der Verfassungsschutz sie aufgrund ihrer extremistischen Inhalte seit 1999 überwachte.
Der Angeklagte wurde wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung in mehreren Fällen verurteilt. Er verfasste selbst volksverhetzende Texte und betrieb die Internetplattform über einen langen Zeitraum, was ihr eine bedeutende Rolle in der rechten Szene verlieh. Das Gericht berücksichtigte bei der Strafzumessung, dass die Taten bereits mehr als acht Jahre zurücklagen und der Angeklagte nicht vorbestraft war.
Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig, da der Generalbundesanwalt noch Revision einlegen kann. Der Angeklagte und sein Verteidiger haben jedoch auf weitere rechtliche Schritte verzichtet. Die Verurteilung des Mannes zeigt das konsequente Vorgehen gegen extremistische Aktivitäten im digitalen Raum und verdeutlicht die ernsten Folgen für die Verbreitung von Hass und Hetze im Internet.