Bürgerbeteiligung

Nächste Schritte bei der Grundsteuerreform

Mit der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung geht das Land die nächsten Schritte bei der Grundsteuerreform. Vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 können Eigentümer die Feststellungserklärung für ihre Liegenschaften online abgeben.

Die Implementierung von Grundsteuerreform wird konkreter: Ab dem 1. Juli 2022 können Eigentümer für ihre Grundstücke (Grundsteuer B) und land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) eine Steuererklärung abgeben. Sie sind gesetzlich verpflichtet, eine sogenannte „Feststellungserklärung“ abzugeben. Das Finanzministerium hat heute eine entsprechende öffentliche Erklärung abgegeben. Einsendeschluss ist der 31. Oktober 2022.

Die Feststellungserklärungen sind digital an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Ab dem 1. Juli stehen die elektronischen Formulare im Portal zur Verfügung „Mein ELSTER“ bereitgestellt. Die Veranlagungserklärung kann nur in begründeten Härtefällen in Papierform abgegeben werden. Ein solcher Fall liegt beispielsweise vor, wenn sich jemand die Technik für die elektronische Einreichung – etwa einen PC oder Internetzugang – erst anschaffen muss oder deren Nutzung nicht gewohnt ist. Die Erklärungsformulare für Härtefälle werden ab 1. Juli beim Finanzamt ausgehändigt. Auch für Familienangehörige ist es möglich, die elektronische Erklärung über ihren ELSTER-Zugang abzugeben.

Nur wenige Angaben erforderlich

Im Vergleich zu anderen Bundesländern müssen die Grundstückseigentümer in Baden-Württemberg die wenigsten Angaben in der Feststellungserklärung machen. Erforderliche Daten für die Grundsteuer B sind:

  • das Aktenzeichen, unter dem die Feststellungserklärung abzugeben ist,
  • die Grundstücksfläche,
  • der Grundwert u
  • möglicherweise die überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken.

In Baden-Württemberg werden die Art der Immobilie, die Wohn- und Nutzfläche oder das Baujahr nicht abgefragt. Das erleichtert die Erklärung erheblich.

Die Finanzverwaltung bietet Informationen und Hilfestellungen

Um die Bürgerinnen und Bürger bei der Abgabe der Veranlagungserklärung zu unterstützen, stellen die Finanzbehörden vielfältige Informationen und Hilfestellungen zur Verfügung. Private Grundstückseigentümer erhalten im Mai/Juni ein Schreiben mit Hinweisen zur Grundsteuerreform im Allgemeinen und speziell zu dem betreffenden Grundstück, für das eine Feststellungserklärung abzugeben ist. Dies erleichtert die Bereitstellung der erforderlichen Informationen. Im Moment müssen die Betroffenen nichts unternehmen, eine Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt ist derzeit nicht erforderlich.

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Die Informationsschreiben für land- und forstwirtschaftliche Betriebe werden später versandt. In diesen Fällen können Sie mit der Abgabe der Veranlagungserklärung bis zum Erhalt des Schreibens warten.

Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer

Ab Juli 2022 Internetseite des Finanzamtes weitere Informationen und notwendige Daten finden Sie hier. Die Bodenrichtwerte der jeweiligen Gemeinden sind dann auch hier abrufbar. Darüber hinaus gibt es bereits ein umfassendes auf der Website des Finanzministeriums Häufig gestellte Fragen (FAQ) mit Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Grundsteuerreform und einem kurzen Erklärvideo für Eigentümer. Darüber hinaus können allgemeine Fragen gestellt werden virtueller Assistent beim Finanzamt eingereicht werden.

Die Reform der Grundsteuer war auf a Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2018 erforderlich: Demnach ist die bisherige Standardprüfung nicht mehr verfassungskonform. Für die Umsetzung des Neuen staatliches Grundsteuerrecht Eine umfassende Neubewertung aller Liegenschaften sowie land- und forstwirtschaftlicher Betriebe ist notwendig.

Finanzämter Baden-Württemberg: Grundsteuer

Finanzministerium: Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer

Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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