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Mercedes-Benz-Group AG verliert Musterfeststellungsklage wegen illegaler Abschalteinrichtungen

Klarer Sieg für Verbraucher gegen Mercedes-Benz im Diesel-Abgasskandal

Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat in einem Urteil vom 28. März 2024 festgestellt, dass Mercedes-Benz in bestimmten Fahrzeugmodellen der GLC- und GLK-Klasse illegale Abschalteinrichtungen verbaut hat. Dieses Urteil ist ein großer Erfolg für die Verbraucher, die nun Anspruch auf Schadensersatz haben. Das Gericht stellte fest, dass Mercedes-Benz fahrlässig und in Teilen auch vorsätzlich gehandelt hat. Der Autohersteller wurde vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im Namen von rund 2.800 Verbrauchern verklagt.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die den vzbv in dem Verfahren vertritt, sieht das Urteil als weiteren Meilenstein in der Aufarbeitung des Diesel-Abgasskandals. Sie wertet die Entscheidung als Signal, dass Verbraucher nun leichter Schadensersatz erhalten können. Das OLG Stuttgart hat die Revision am Bundesgerichtshof zugelassen.

Das Urteil des OLG Stuttgart in der Musterfeststellungsklage gegen Mercedes-Benz wurde auch durch eine neue Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH) im Diesel-Abgasskandal beeinflusst. Der BGH hat die Hürden für erfolgreiche Diesel-Klagen gesenkt, sodass bereits der Nachweis fahrlässigen Handelns für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen ausreicht. Das OLG Stuttgart folgte in seinem Urteil den neuen Leitlinien des BGH.

Das Gericht stellte fest, dass in den beklagten Fahrzeugmodellen von Mercedes-Benz unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut wurden. Diese Abschalteinrichtungen ermöglichen es den Fahrzeugen, auf dem Prüfstand die Abgas-Grenzwerte einzuhalten, während sie im realen Fahrbetrieb viel höhere Schadstoffemissionen verursachen. Aufgrund dieser Erkenntnisse musste Mercedes-Benz bereits hunderttausende Dieselfahrzeuge zurückrufen. In den Modellen mit der Abgasnorm Euro 6 wurde eine als „Bit 13“ bezeichnete Abschalteinrichtung genutzt, die die Dosierung des Harnstoffs beeinflusst. Mercedes-Mitarbeiter nahmen dabei zumindest billigend in Kauf, dass es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Bei den Euro-5-Modellen wurde eine Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung eingesetzt.

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Das OLG Stuttgart kam zu dem Schluss, dass den Klägern Schadensersatzansprüche zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises zustehen. Bei den Euro-6-Modellen besteht auch die Möglichkeit der Rückabwicklung des Kaufvertrags. Das Urteil gegen die Mercedes-Benz Group AG hat auch Auswirkungen auf andere Diesel-Klagen gegen den Autobauer. Es laufen zahlreiche Einzelprozesse, bei denen sich die Gerichte an der Entscheidung des OLG Stuttgart orientieren könnten.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät Mercedes-Kunden dazu, ihre Ansprüche auf Schadensersatz durch anwaltliche Beratung im kostenlosen Online-Check zu prüfen. Die Entscheidung des OLG Stuttgart bietet gute Chancen auf Schadensersatz, nicht nur für Besitzer der GLC- und GLK-Modelle, sondern auch für Kunden mit anderen Mercedes-Modellen mit dem Motor OM651. Die Kanzlei ist auf den Abgasskandal spezialisiert und hat bereits im Rahmen der Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG einen Vergleich in Höhe von 830 Millionen Euro für 260.000 Verbraucher erzielt.

Es bleibt abzuwarten, ob Mercedes-Benz gegen das Urteil in Revision geht. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müssen die betroffenen Kläger ihre Ansprüche gegen Mercedes-Benz einzeln einklagen.



Quelle: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / ots

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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