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Leitfaden zur Verfolgung antisemitischer Verbrechen vorgestellt

Das Land hat einen Leitfaden zur Verfolgung antisemitischer Verbrechen veröffentlicht. Dies zeigt, dass Baden-Württemberg in seiner Bekämpfung von Antisemitismus in keiner Form nachlässt.

Die Zahl antisemitisch motivierter Straftaten in Deutschland und auch in Baden-Württemberg nimmt zu. Die Anfeindungen von Juden – nicht nur im virtuellen Raum und in den sozialen Medien – haben in den letzten Jahren spürbar zugenommen. das Justiz in Baden-Württemberg tritt dem entschieden entgegen.

Leitfaden zur Verfolgung antisemitischer Verbrechen vorgestellt

Um die Staatsanwaltschaften bei der Aufdeckung und Verfolgung antisemitischer Straftaten bestmöglich zu unterstützen, haben die Antisemitismusbeauftragten der Generalstaatsanwaltschaften Karlsruhe und Stuttgart jetzt wird ein Leitfaden „Strafverfolgung antisemitisch motivierter Straftaten in Baden-Württemberg“ entwickelt. Darauf hat der Minister für Justiz und Migration hingewiesen Marion Gentges zusammen mit den beiden Generalstaatsanwälten Achim Brauneisen (Stuttgart) und Peter Häberle (Karlsruhe).

Minister Gentges sagte: „Wir dürfen in unseren Bemühungen, Antisemitismus in all seinen Formen zu bekämpfen, nicht nachlassen. Wichtig ist auch, ständig zu überprüfen, ob wirklich alles getan wird, was möglich ist, um eine weitere Zunahme des Antisemitismus zu verhindern. „

Sammlung von Indikatoren für ein antisemitisches Motiv

Die Leitlinie hebt die Bekämpfung von Antisemitismus als einen wichtigen Handlungsschwerpunkt in der Strafverfolgung hervor. Dies soll Staatsanwälten künftig helfen, antijüdische Motive bei Straftaten noch besser zu erkennen. Nur wenn antisemitisch motivierte Handlungen als solche identifiziert werden, kann die Justiz mit allen notwendigen staatlichen Mitteln und mit hoher Priorität reagieren. Zu diesem Zweck stellt die Leitlinie eine umfangreiche Sammlung von Indikatoren für eine mögliche antisemitische Motivation zusammen.

Darüber hinaus dokumentiert die Richtlinie auch Standards, die bei strafrechtlichen Ermittlungen im Hinblick auf antisemitische Straftaten zu beachten sind. „Insgesamt stellt die Leitlinie damit eine umfassende Zusammenstellung der für die Bekämpfung dieses wichtigen Kriminalitätsbereichs relevanten Faktoren dar“, sagte Generalstaatsanwalt Peter Häberle. Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen betonte: „Wir wollen auch mit den Richtlinien ein Zeichen setzen; wir stehen gegen jede Form von Hass und Feindseligkeit auf Seiten der Juden! „

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Ein wichtiges Instrument zur besseren Identifizierung antisemitischer Straftaten

Der Vertreter der Landesregierung gegen Antisemitismus, Dr. Michael Blume, begrüßte die Veröffentlichung des Leitfadens: „Die digitale Radikalisierung führt zu einer Zunahme des Antisemitismus in unserem Land, daher möchte ich mich bei den jüdischen Gemeinden für die Veröffentlichung des Leitfadens bedanken. Dies gibt der Justiz ein tiefgreifendes Instrument, um antisemitische Verbrechen als solche besser identifizieren zu können. Zum Schutz unserer gemeinsamen Zukunft braucht es einen defensiven Rechtsstaat. “

Die Entwicklung der Fallzahlen aller antisemitischen Kriminalität in Baden-Württemberg stellt sich nach der seit 2018 geführten bundesweiten Statistik „Hasskriminalität“ wie folgt dar:

Jahr 2018 2019 2020
Nummer 132 206 325

Volksverhetzung und Gewaltdarstellung mit dem größten Anteil

Straftaten der aufhetzend oder der Darstellung von Gewalt den größten Anteil (2018: 70, 2019: 112, 2020: 173). Die Zahl der antisemitisch motivierten Verleumdungsdelikte hat sich von sieben im Jahr 2018 auf 19 im Jahr 2020 fast verdreifacht – wenn auch auf niedrigerem Niveau.

Auf Vorschlag des damaligen Justizministers Guido Wolf wurden zum 1. Juli 2019 Antisemitismusbeauftragte in die Generalstaatsanwaltschaften Karlsruhe und Stuttgart berufen Straftaten und nimmt die Aufgaben einer zentralen Ausbildungs- und Koordinierungsstelle für die Staatsanwaltschaft wahr. Auf der anderen Seite sind die Vertreter jüdischer Institutionen und Behörden im In- und Ausland beispielsweise die israelitischen Religionsgemeinschaften baden und Württemberg sowie der Beauftragte der Landesregierung gegen Antisemitismus als zentraler Ansprechpartner bei Fragen zur Verfolgung antisemitischer Straftaten. Die Generalstaatsanwältin Ilona Finger ist Antisemitismusbeauftragte der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe. Oberstaatsanwalt Florian Steinberg ist in dieser Funktion bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart tätig.

Demokratiezentrum Baden-Württemberg: #Antisemitismus-Meldestelle

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Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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