Das Innenministerium, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg hat das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ zugelassen, welches von Dr. Dieter Distler aus Bietigheim-Bissingen initiiert wurde. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Anzahl der Landtagswahlkreise von 70 auf 38 zu reduzieren. Dies würde auch die Anzahl der zu verteilenden Direktmandate deutlich verringern.
Die Zulassung des Volksbegehrens basiert auf der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, einschließlich der erforderlichen Unterstützungsunterschriften und der Vereinbarkeit mit der Landesverfassung. Sollte das Volksbegehren erfolgreich sein, würde es dem Landtag zur Entscheidung vorgelegt werden. Bei einer nicht unveränderten Zustimmung des Landtags käme es dann zu einer Volksabstimmung.
Die möglichen Auswirkungen einer Reduzierung der Landtagswahlkreise und Direktmandate auf 38 könnten vielfältig sein. Befürworter des Volksbegehrens argumentieren möglicherweise, dass eine Verkleinerung des Landtags effizienter und kostensparender wäre. Gegner könnten hingegen Bedenken hinsichtlich einer möglichen Einschränkung der Wahlmöglichkeiten und der Vielfalt der repräsentierten Bevölkerungsteile haben.
Es bleibt abzuwarten, wie die Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs auf das Volksbegehren reagieren werden und welche Auswirkungen eine eventuelle Umsetzung haben könnte. Die nächsten Schritte, einschließlich der Sammlung von Unterschriften und einer möglichen Volksabstimmung, werden zeigen, ob das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ tatsächlich umgesetzt wird.