Wirtschaft

Landesinitiative zum Bürokratieabbau im Arbeitsrecht erfolgreich

Erfolgreich war die baden-württembergische Initiative zum Bürokratieabbau im Arbeitsrecht auf der Landesarbeits- und Sozialministerkonferenz. Der Staat hat sich dafür eingesetzt, unnötige Formvorschriften auf den Prüfstand zu stellen und die Digitalisierung zum Bürokratieabbau zu nutzen.

Baden-Württemberg nahm an der 98. Konferenz der Arbeits- und Sozialminister der Länder, das am 1. und 2. Dezember stattfand, wurde erfolgreich zur Überprüfung arbeitsrechtlicher Formvorschriften genutzt. „Der Fortschrittliche Digitalisierung kann auch dabei sein Arbeitsrecht (PDF) einen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten. Formale Anforderungen, die nicht zwingend erforderlich sind, sollten hinterfragt werden“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

„Ich freue mich, dass alle Länder unsere Initiative unterstützt haben und unser Antrag einstimmig angenommen wurde“, sagte Hoffmeister-Kraut. „Wir machen gerade während der Regierungsbildung in Berlin auf ein wichtiges Thema aufmerksam. Die neue Bundesregierung, Digitalisierung und Bürokratie abbauen möchte es zu einem festen Bestandteil ihrer Regierungsarbeit machen, muss nun zügig die Prüfanordnung der Minister der Länder annehmen und konkrete Vereinfachungen vorschlagen“, forderte Hoffmeister-Kraut.

Lockern Sie die strengen Schriftformerfordernisse

Im Arbeitsrecht verlangen viele Gesetze die Einhaltung der Schriftform bei Rechtsgeschäften oder auch nur zum Nachweis. An manchen Stellen ist die Einhaltung der Schriftform noch sinnvoll, etwa bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. An anderer Stelle jedoch verhindert die strikte Schriftform die notwendige Digitalisierung von Geschäfts- und Personalprozessen sowie die Umsetzung mobiler Arbeitsformen (Homeoffice), ohne dass dem ein erkennbarer Nutzen gegenübersteht.

Dazu gehört zum Beispiel Teilzeit- und befristetes Arbeitsrecht Schriftformerfordernisse an mehreren Stellen. Danach Arbeitszeitgesetz Überstunden können beispielsweise nur vereinbart werden, wenn der Arbeitnehmer schriftlich zugestimmt hat, obwohl ein Tarifvertrag diese Möglichkeit vorher zulassen muss. Insbesondere die Schriftformerfordernisse verursachen administrativen Aufwand, unter anderem weil sie doppelte Strukturen (digital und auf Papier) notwendig machen, Geschäftsprozesse verlangsamen und damit unnötige Kosten verursachen. Auch das Drucken und Versenden von Dokumenten verursacht eine nicht unerhebliche Umweltbelastung in Form von Papier, Druckfarbe, Transport und Entsorgung.

Siehe auch  Der Wettbewerb „Digitale Bildungspartnerschaften“ zeichnet Schulen aus

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Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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