Erfolgreich war die baden-württembergische Initiative zum Bürokratieabbau im Arbeitsrecht auf der Landesarbeits- und Sozialministerkonferenz. Der Staat hat sich dafür eingesetzt, unnötige Formvorschriften auf den Prüfstand zu stellen und die Digitalisierung zum Bürokratieabbau zu nutzen.
Baden-Württemberg nahm an der 98. Konferenz der Arbeits- und Sozialminister der Länder, das am 1. und 2. Dezember stattfand, wurde erfolgreich zur Überprüfung arbeitsrechtlicher Formvorschriften genutzt. „Der Fortschrittliche Digitalisierung kann auch dabei sein Arbeitsrecht (PDF) einen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten. Formale Anforderungen, die nicht zwingend erforderlich sind, sollten hinterfragt werden“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.
„Ich freue mich, dass alle Länder unsere Initiative unterstützt haben und unser Antrag einstimmig angenommen wurde“, sagte Hoffmeister-Kraut. „Wir machen gerade während der Regierungsbildung in Berlin auf ein wichtiges Thema aufmerksam. Die neue Bundesregierung, Digitalisierung und Bürokratie abbauen möchte es zu einem festen Bestandteil ihrer Regierungsarbeit machen, muss nun zügig die Prüfanordnung der Minister der Länder annehmen und konkrete Vereinfachungen vorschlagen“, forderte Hoffmeister-Kraut.
Lockern Sie die strengen Schriftformerfordernisse
Im Arbeitsrecht verlangen viele Gesetze die Einhaltung der Schriftform bei Rechtsgeschäften oder auch nur zum Nachweis. An manchen Stellen ist die Einhaltung der Schriftform noch sinnvoll, etwa bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. An anderer Stelle jedoch verhindert die strikte Schriftform die notwendige Digitalisierung von Geschäfts- und Personalprozessen sowie die Umsetzung mobiler Arbeitsformen (Homeoffice), ohne dass dem ein erkennbarer Nutzen gegenübersteht.
Dazu gehört zum Beispiel Teilzeit- und befristetes Arbeitsrecht Schriftformerfordernisse an mehreren Stellen. Danach Arbeitszeitgesetz Überstunden können beispielsweise nur vereinbart werden, wenn der Arbeitnehmer schriftlich zugestimmt hat, obwohl ein Tarifvertrag diese Möglichkeit vorher zulassen muss. Insbesondere die Schriftformerfordernisse verursachen administrativen Aufwand, unter anderem weil sie doppelte Strukturen (digital und auf Papier) notwendig machen, Geschäftsprozesse verlangsamen und damit unnötige Kosten verursachen. Auch das Drucken und Versenden von Dokumenten verursacht eine nicht unerhebliche Umweltbelastung in Form von Papier, Druckfarbe, Transport und Entsorgung.
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Inspiriert von Landesregierung BW