
Mit dem Förderaufruf „Integration vor Ort – Stärkung kommunaler Strukturen“ unterstützt das Land kommunale und regionale Integrationsvorhaben. Damit sollen die Teilhabechancen von Menschen mit Migrationshintergrund weiter verbessert werden.
Zahlreiche Projekte von Kommunen und teilweise auch von freien Trägern sind förderfähig. Die Unterstützung ehrenamtlicher offizieller Lotsen oder kommunaler Migrantenvertreter ist ebenso möglich wie beispielsweise die Einrichtung von Begegnungsräumen und Willkommenstreffpunkten. Aber auch Initiativen zur psychosozialen Unterstützung von Flüchtlingen, die körperlichen und psychischen Belastungen ausgesetzt sind, können eingereicht werden.
„Integration findet insbesondere vor Ort in den Kommunen statt“, so die Ministerin für Soziales und Integration Mann Luca. „Die Herausforderungen, die vor uns liegen, sind vielfältig. Deshalb unterstützen wir unsere Partner vor Ort weiterhin aktiv bei ihrer Integration und haben uns bei der Gestaltung des Förderprogramms bewusst an den aktuellen Bedürfnissen vor Ort orientiert. Wir wollen gezielt dort unterstützen, wo der Schuh drückt. Die psychosoziale Betreuung der Flüchtlinge ist derzeit natürlich ein wichtiges Thema.“
Antragsberechtigt sind Kommunen und freie Träger wie Vereine, Vereine, Stiftungen, juristische Personen und Projektpartnerschaften aus den oben genannten, die für ihre Maßnahmen einen anteiligen Zuschuss von bis zu 75 bzw. bis zu 90 Prozent erhalten können. Die maximale Förderquote beträgt 40.000 Euro pro Kalenderjahr.
Geförderte Aktionen
Im Einzelnen können folgende Maßnahmen gefördert werden:
- Maßnahmen zur Förderung der kommunalen Migrantenvertretung
- Maßnahmen zur Förderung des Verständnisses für die zentralen gesellschaftlichen Bereiche und die gesellschaftlichen und politischen Teilhabemöglichkeiten vor Ort
- Maßnahmen zur Förderung ehrenamtlicher offizieller Fremdenführer
- Maßnahmen zur Einrichtung von Besprechungsräumen und Begrüßungstreffpunkten
- Maßnahmen zur Unterstützung gefährdeter Personen mit Fluchthintergrund
Dass Regierungspräsidium Stuttgart übernimmt die Anwendungsberatung. Die Anträge sind dort mit dem bereitgestellten Antragsformular bis zum 3. Juni 2022 einzureichen.
Inspiriert von Landesregierung BW