
Baden-Württemberg investiert in die Ausbildung von Kinder- und Jugendärzten
Mit einer Investition von bis zu 648.000 Euro finanziert das Land Baden-Württemberg die ambulante kinder- und jugendärztliche Weiterbildungsförderung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Dadurch können bis zu zehn zusätzliche Vollzeitstellen für die ambulante kinder- und jugendärztliche Weiterbildung finanziert werden. Dieser Schritt ist Teil eines Maßnahmenkatalogs, den das Land zusammen mit anderen Akteuren aus dem Gesundheitswesen vereinbart hat, um die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu verbessern.
Der Minister für Soziales, Gesundheit und Integration, Manne Lucha, betonte die Bedeutung der Unterstützung für die ärztliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen: „Die Unterstützung der ärztlichen Versorgung von Kindern und Jugendlichen liegt mir besonders am Herzen. Mit der Finanzierung durch das Land in Höhe von 648.000 Euro können nun weitere angehende Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte ausgebildet werden, was aufgrund des aktuell bestehenden rechtlichen Kontingents nicht möglich wäre. Damit kommt die Gesundheitspolitik ihrem politischen Auftrag nach, die ärztliche Selbstverwaltung bei ihrem Sicherstellungsauftrag zu unterstützen.“
Die Vorständin der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. Doris Reinhardt, begrüßte die finanzielle Unterstützung und betonte die Wichtigkeit der Weiterbildung in der ambulanten Versorgung. Sie erklärte, dass die Förderung der Weiterbildung zur Hälfte aus den Honoraren der Ärzte und zur anderen Hälfte von den Krankenkassen finanziert wird. Aufgrund gesetzlicher Begrenzungen für die Anzahl der geförderten Weiterbildungsstellen könne die Kassenärztliche Vereinigung keine zusätzliche Förderung ermöglichen. Die finanzielle Unterstützung durch das Land sei daher von großer Bedeutung.
Es gibt allerdings eine rechtliche Regelung, die ein Kontingent an Weiterbildungsstellen für die kinder- und jugendärztliche Weiterbildung vorsieht. Doch die Gesundheitsministerkonferenz hat beschlossen, diesen Bereich von der Kontingentierung zu befreien und dem Bund den Auftrag für eine entsprechende Gesetzesänderung zu erteilen. Dies würde es ermöglichen, die kinder- und jugendärztlichen Weiterbildungsstellen unbegrenzt zu fördern. Bis zu dieser Gesetzesänderung wird das Land Baden-Württemberg jedoch weiterhin sein Bestes tun, um die ärztliche Versorgung – insbesondere zum Wohle der Kinder und Jugendlichen im Land – zu unterstützen.
Die Investition des Landes in die ambulante kinder- und jugendärztliche Weiterbildungsförderung ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass auch zukünftig ausreichend Kinder- und Jugendärzte zur Verfügung stehen, um die medizinische Versorgung junger Patienten zu gewährleisten. Die finanzielle Unterstützung kommt somit nicht nur den angehenden Medizinern, sondern auch der Gesundheit und dem Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen in Baden-Württemberg zugute.