Energie, Umwelt & Verkehr

Land treibt den Ausbau des Nahverkehrs voran

Baden-Württemberg will Bahnstaat Nummer eins werden. Die Landesregierung treibt daher den Ausbau des Nahverkehrs konsequent voran und hat nun attraktive Finanzierungsraten für große Eisenbahnprojekte beschlossen. Dies bedeutet, dass mehr Projekte als zuvor angegangen werden können.

Baden-Württemberg treibt den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs konsequent voran. Das Kabinett genehmigte die Erhöhung der staatlichen Subventionssätze für Projekte, die aus dem Bundesprogramm finanziert wurden Kommunales Verkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) finanziert. „Baden-Württemberg ist führend bei der Beschaffung von Bundesmitteln für die Eisenbahnen. Weil wir wissen: Jeder zusätzliche Euro, den wir in den öffentlichen Verkehr investieren, ist ein Euro für attraktive, flexible und moderne Mobilität in Baden-Württemberg “, erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. „Wir wollen Baden-Württemberg zum Eisenbahnstaat Nummer eins machen. Deshalb gestalten wir die Finanzierung so, dass mehr Projekte als bisher in Angriff genommen werden können und wir als Land in hohem Maße von der Bundesfinanzierung profitieren können.“

Nachhaltiger und attraktiver Nahverkehr

Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Die Entscheidung des Kabinetts ist ein klares Signal an die Kommunen, die Projekte zu beschleunigen. Mit dieser Entscheidung über die Finanzierung des Staates stellen wir die Planungssicherheit auf kommunaler Seite sicher. Mit diesen Investitionen werden Expansions- und Modernisierungsprojekte auf der Schieneninfrastruktur unseres Landes gesichert. Damit machen wir den Nahverkehr nachhaltig und attraktiv. „“

Im Rahmen des Klimapakets hat die Bundesregierung die Finanzierung von Infrastrukturprojekten für den Nahverkehr im Rahmen des Kommunalverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) erheblich verbessert und ausgeweitet. Die Finanzierungsquoten wurden erhöht, die Mindestprojektgröße wurde verringert und verschiedene neue Finanzierungsmöglichkeiten wurden eingeführt. Neben der Bundesfinanzierung hat der Staat immer zusätzliche Mittel bereitgestellt. Aufgrund der erheblichen Kosten solcher Infrastrukturmaßnahmen ist ein zusätzlicher Kofinanzierungsbeitrag des Staates erforderlich, um die meist kommunalen Sponsoren solcher Projekte zu entlasten. Das Staatskabinett beschloss nun, die staatliche Kofinanzierung für staatliche Finanzhilfen von durchschnittlich rund 20 Prozent fortzusetzen.

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Zahlreiche Projekte im Land profitieren davon

Verkehrsminister Hermann erklärte, das Programm ziele sowohl auf kommunale Stadtbahnprojekte als auch auf den Ausbau und die Elektrifizierung regionaler Eisenbahnstrecken ab. Projekte wie das Elektrifizierung der HochrheinbahnDer Ausbau der regionalen Stadtbahn Neckar-Alb oder die Reaktivierung stillgelegter Strecken könnten von dem attraktiven Programm profitieren. Bisher hat die Bundesregierung Projekte im Rahmen der GVFG mit einer einheitlichen Förderquote von bis zu 60 Prozent der förderfähigen Baukosten finanziert. Planungskosten und sogenannte „nicht förderfähige Kosten“ wurden grundsätzlich nicht finanziert.

Bisher hat der Staat 20 Prozent der förderfähigen Baukosten nach den gleichen Regeln wie die Bundesregierung kofinanziert. Vor dem Hintergrund der Änderung der GVFG Mit neuen Finanzmitteln und differenzierten Finanzierungsraten musste die Kofinanzierung des Staates neu organisiert werden.

Für die Zukunft gilt:

  • Die Bundesregierung unterstützt „Neubau- und Erweiterungsprojekte“ von kommunalen Straßenbahnen und Straßenbahnen mit 75 Prozent der förderfähigen Kosten. Für die Planungskosten gewährt die Bundesregierung einen Pauschalzuschlag von 10 Prozent der förderfähigen Baukosten. Die Hälfte der förderfähigen Bau- und Planungskosten, die nach der Bundesfinanzierung verbleiben, wird künftig vom Staat getragen.
  • Infrastrukturprojekte für den lokalen Schienenpersonenverkehr (SPNV) der Eisenbahnen sind für den Staat als verantwortliche Stelle und Kunden für diesen Verkehr von großem Interesse. Daher ist hier eine höhere staatliche Finanzierung angegeben. Die verbleibenden förderfähigen Bau- und Planungskosten nach Abzug der Bundesfinanzhilfe werden künftig vom Staat mit 57,5 ​​Prozent subventioniert.
  • Für bestimmte Schienenverkehrsprojekte („Elektrifizierung von Schienen“ und „Reaktivierung stillgelegter Schienen“) beläuft sich die Bundesfinanzierung für Baukosten sogar auf 90 Prozent. Auch hier trägt der Staat 57,5 ​​Prozent zu den verbleibenden förderfähigen Bau- und Planungskosten bei.
  • In diesem Gesetz ist die Bundesregierung auch völlig neu in der Finanzierung von „Transfereinrichtungen“ und „grundlegenden Renovierungsprojekten“ mit Finanzierungsraten von 60 bzw. 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Da das Finanzierungsproblem „vollständige Renovierung“ vollständig wieder eingeführt wurde, bedeutet dies für die Kommunen eine erhebliche Erleichterung bei der Instandhaltung und Modernisierung bestehender Stadtbahnlinien. Auch hier gibt es eine zusätzliche staatliche Kofinanzierung in Höhe von 25 Prozent, bei „Transfereinrichtungen“ in Höhe von 50 Prozent der verbleibenden förderfähigen Baukosten.
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Verkehrsminister Hermann sagte: „Unser Ziel ist eine Investitionsoffensive bei den Eisenbahnen. Wir wollen deutlich mehr Projekte initiieren und damit auf einen großen Teil der Bundesmittel zugreifen, die für Projekte im Land zur Verfügung stehen. „“

Änderung des Gesetzes über die Finanzierung des kommunalen Verkehrs

Bis Ende 2019 gewährte die Bundesregierung den Bundesländern nach Angaben der GVFG eine jährliche Bundesfinanzhilfe in Höhe von rund 333 Millionen Euro für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsbedingungen in den Gemeinden. Mit der Änderung der GVFG wird die im Rahmen des Klimapakets zur Verfügung stehende Bundesfinanzhilfe bis 2025 auf zwei Milliarden Euro pro Jahr erhöht. Zusätzliche Subventionen werden ebenfalls eingeführt, die Subventionsschwelle wird von 50 Millionen Euro auf 30 Millionen Euro gesenkt oder in einigen Fällen auf zehn Millionen Euro, und die Subventionsbedingungen werden rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 differenziert und im Bereich der regulären Subventionen deutlich erhöht.

Bei den Förderverfahren muss grundsätzlich zwischen Projekten kommunaler Projektträger („kommunale Projekte“) und Projekten der Deutschen Bahn („DB-Projekte“) unterschieden werden. DB-Projekte werden vom Entwickler über die Bundesbahnbehörde direkt mit der Bundesregierung abgewickelt. Der Staat trägt nur seinen Teil zur Kofinanzierung bei. Lokale Entwickler hingegen erhalten vom Staat Finanzierungsbescheide. Neben dem Anteil der Bundesregierung gibt der Staat auch seinen eigenen Kofinanzierungsanteil weiter.

Karte mit Projekten für das Förderprogramm des Bundesverkehrsfinanzierungsgesetzes (PDF)

Beispielprojekt zur Finanzierung von Eisenbahnprojekten nach dem Bundesfinanzierungsgesetz (PDF)

Spezifische Beispiele für die Finanzierung von Eisenbahnprojekten nach dem Bundesfinanzierungsgesetz (PDF)

Verkehrsministerium: Schiene

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Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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