Soziales

Land startet ersten Projektaufruf „Neues Wohnen“

Das Land startet den ersten Projektaufruf „Neues Wohnen“ für gemeinschaftliche generationenübergreifende Wohnprojekte. Mit einem eigenständigen Förderansatz für gemeinschaftliche Wohnformen setzt Baden-Württemberg im Bereich der Wohnraumförderung neue Impulse.

Das Land Baden-Württemberg unterstützt künftig die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum auch für gemeinschaftliche Wohnprojekte. Dies gab die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi, in Stuttgart bekannt. „Mit einem eigenen Förderansatz für gemeinschaftliche Wohnformen setzen wir im Bereich der Wohnraumförderung neue Impulse“, sagte Ministerin Razavi. Für 2023 und 2024 stehen dafür im Landeshaushalt insgesamt 32 Millionen Euro bereit.

Zum Auftakt des Förderangebots „Neues Wohnen“ hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen nun einen Projektaufruf „gemeinschaftliches Mehrgenerationenwohnen“ (PDF) veröffentlicht. „Wir wollen damit bezahlbaren und qualitätsvollen Wohnraum schaffen, in dem unterschiedliche Generationen gemeinschaftlich leben“, so Razavi.

Zehn Prozent der förderfähigen Gesamtkosten

Sowohl individuell genutzte als auch gemeinschaftlich genutzte Räume können investiv gefördert werden. Die Förderung beträgt zehn Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, wobei 20 Prozent dieser Kosten vorab als Eigenkapital erbracht werden müssen. Im Gegenzug muss die Kaltmiete eines geförderten Wohnraums für einen Zeitraum von 15 Jahren um mindestens 20 Prozent niedriger sein als die ortsübliche Vergleichsmiete.

„Die bisher existierenden Förderprogramme stoßen bei gemeinschaftsbezogenen Projekten an Grenzen“, so Razavi. „Mit dem neuen Förderangebot greifen wir die individuellen Wohnbedürfnisse der Menschen auf und geben ihnen Raum zur Verwirklichung.“

Bis zum 30. September Projektideen einreichen

Mit dem neuen Förderangebot „Neues Wohnen“ wird die Ankündigung im Koalitionsvertrag der grün-schwarzen Landesregierung umgesetzt, die Förderung von bezahlbarem Wohnraum auf Formen des neuen, vor allem gemeinschaftlichen Wohnens auszuweiten. Durch den Projektaufruf haben Interessenten nun in einem ersten Schritt die Möglichkeit, bis zum 30. September 2023 ihre Projektideen beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (per E-Mail an neues-wohnen@mlw.bwl.de) einzureichen. Die Ideen werden von einem Expertengremium geprüft und bewertet. In einer zweiten Phase sollen erfolgsversprechende Ideen konkretisiert und über eine Förderung entschieden werden.

Siehe auch  Gesundheitsversorgung in Baden-Württemberg: AfD kritisiert Minister Lucha und sinkende Zufriedenheit

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Gemeinschaftliche Wohnprojekte für alle Altersgruppen

Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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