Baden-Württemberg wird Corona-Teststellen künftig stärker kontrollieren lassen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Tests korrekt durchgeführt werden. Zur Unterstützung der Gesundheitsämter wird ein externer Dienstleister beauftragt
Betreiber von Corona-Testzentren in Baden-Württemberg müssen sich künftig auf mehr Kontrollen einstellen. Das Land wird bald wieder einen externen Dienstleister beauftragen, der die Kommunen bei dieser Aufgabe unterstützt. Die Kontrollen finden unangemeldet in allen kreisfreien Städten und Landkreisen Baden-Württembergs statt. Der Fokus sollte mehr auf Prüfstellen liegen, bei denen es Hinweise auf Mängel gibt. Bereits im August vergangenen Jahres hatten umfangreiche Kontrollen vereinzelte Mängel an Teststandorten festgestellt, insgesamt war das ergebnis aber zufriedenstellend.
Die korrekte Durchführung der Tests ist entscheidend für die Erkennung von Infektionen
„Wir erhalten derzeit vermehrt Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, dass Tests nicht korrekt durchgeführt werden“, sagte der Minister für Soziales und Gesundheit Mann Luca. „Dies ist jedoch entscheidend, um Infektionen zu erkennen. Antigen-Schnelltests werden insbesondere aufgrund des hohen Bedarfs an PCR-Kapazitäten auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Deshalb werden wir die Teststandorte im Land noch einmal genau unter die Lupe nehmen.“
Das Hauptaugenmerk der Kontrollen liegt auf der korrekten Einhaltung der Hygieneanforderungen und auf der korrekten Durchführung der Tests, insbesondere der Probenahme. Aber auch der ordnungsgemäße Umgang mit personenbezogenen Daten wird sorgfältig geprüft. Zudem sollten in diesem Zusammenhang alle Teststellen im Land noch einmal über Mindestanforderungen informiert werden.
Einführung eines Meldeportals für Testzentren geplant
Im Januar 2022 führten rund 4.000 Teststellen in Baden-Württemberg sogenannte Bürgertests nach dem Bundesgesetzblatt durch Bundesprüfverordnung (TestV) abgerechnet für Dezember 2021. Die Testzentren werden von den Gesundheitsämtern beauftragt. Die zuständigen Kommunen können die weitere Beauftragung von Leistungserbringern unter anderem untersagen, wenn der Bedarf an entsprechenden Teststellen in der Gemeinde als gedeckt angesehen wird oder die vom Gesundheitsamt geforderten Unterlagen nicht vollständig nachgewiesen werden können. Die Zuordnungen können auch untersagt oder wieder entzogen werden, wenn beispielsweise die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zum Infektionsschutz, zu Medizinprodukten oder zur Arbeitssicherheit im Sinne der TestV nicht gewährleistet werden kann.
Das Land plant zudem die Einführung eines Meldeportals für Teststellen, um die Meldung an die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg zu vereinfachen und einen besseren Überblick über die Testangebote im Land zu bekommen.
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration: Informationen zum Testen auf das Coronavirus
Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg
Mit unserer Botendienst erhalten Sie alle Änderungen und wichtigen Informationen immer als Push-Nachricht auf Ihr Handy.
.
Inspiriert von Landesregierung BW