Mit über 500.000 Euro unterstützt das Land im Rahmen des Programms „Nachhaltige Modernisierung ländlicher Wege“ Projekte in sieben Kommunen. Bereits zum fünften Mal in diesem Jahr werden Gemeinden bei der Modernisierung ihrer Gemeindeinfrastruktur unterstützt.
„Ländliche Wege sind nicht nur dafür da Landwirtschaft – Alle Menschen in der Region profitieren davon, denn sie können beispielsweise auch als Rad-, Wander- oder Spazierwege genutzt werden. Die mittlerweile 21. Tranche des Förderprogramms „Nachhaltige Modernisierung ländlicher Wege“ wird vor der Sommerpause übergeben, um den Gemeinden zu ermöglichen, noch vor den Bauferien mit den Bauarbeiten zu beginnen. In den Koalitionsverhandlungen habe ich mich dafür eingesetzt, dass dieses sehr erfolgreiche Förderprogramm weitergeführt wird“, sagte der Minister für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Peter Hauk.
Im Rahmen der 21. Tranche erhalten sieben Kommunen Fördermittel in Höhe von insgesamt 529.454,76 Euro. Inklusive dieser aktuellen Tranche wurden seit Beginn des Förderprogramms 2018 insgesamt 174 förderfähige Anträge bewilligt. „Allein in diesem Jahr wurden mit 61 Zusagen mehr Anträge bewilligt als in den ersten beiden Jahren insgesamt. Dies zeigt den großen Unterstützungsbedarf und die Akzeptanz des Förderprogramms durch die Gemeinden“, sagte Minister Hauk.
Zehn Millionen Euro Fördergelder
Das Land hat 2018 das Förderprogramm „Nachhaltige Modernisierung ländlicher Wege“ gestartet und stellt bis Ende 2021 insgesamt zehn Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können von den Kommunen bei der zuständigen unteren Flurbereinigungsbehörde im Landratsamt gestellt werden . Als Spezialist für den ländlichen Straßenbau berät dieser auch die antragstellenden Kommunen.
In der 21. Fördertranche werden acht Anträge von sieben Kommunen mit insgesamt 529.454,76 Euro gefördert. Welche Gemeinde welchen Förderbetrag erhält, ist nachfolgend aufgeführt:
Gemeinde | Kreis | Zuschussbetrag |
Gemeinde Frickingen | Leustetten | 34.800,00 Euro |
Stadt Geislingen | Geislingen | 21.008,00 Euro |
Stadt Hüfingen | Mündelfingen | 72.092,00 Euro |
Stadt Ingelfingen | Ingelfingen, Criesbach, Eberstal | 80.061,60 Euro |
Stadt Ingelfingen | Weldingsfelden, Hermuthausen | 60.000,00 Euro |
Stadt Külshein | Steinfurt | 100.000,00 Euro |
Stadt Oberkochen | Oberkochen | 99.630,40 Euro |
Gemeinde Obersontheim | Mittelfischach | 61.862,76 Euro |
Umfassende Informationen zu den Themen Vermessung und Flurbereinigung finden Sie unterLandesamt für Geoinformation und ländliche Entwicklung (LGL).
Weitere Informationen zu den Themen Ländlicher Raum, Flurbereinigung und Landwirtschaft finden Sie unter Ministerium für Ernährung, ländliche Räume und Verbraucherschutz.
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