Baden-Württemberg erhöht den Infektionsschutz in Alten- und Pflegeheimen. In Zukunft wird es eine konsequente Testverpflichtung für Mitarbeiter und Besucher geben. Die Landesregierung hat eine entsprechende Regelung in die Corona-Verordnung aufgenommen.
Baden-Württemberg erhöht den Infektionsschutz in Alten- und Pflegeheimen. Ab dem kommenden Montag besteht eine erweiterte Testverpflichtung für Mitarbeiter stationärer Pflegeeinrichtungen sowie eine Testpflicht für Einrichtungen, Besucher und externe Dritte. Eine entsprechende Verordnung wurde vom Kabinett verabschiedet und heute bekannt gegeben Corona-Verordnung verzeichnet.
In Zukunft wird es eine konsequente Testverpflichtung für Mitarbeiter und Besucher geben
„Die Pandemie hat das Land immer noch fest im Griff. Deshalb müssen wir ältere Menschen weiterhin so gut wie möglich schützen, da Infektionen schwerwiegender und für sie oft tödlich sind “, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Samstag, 16. Januar, in Stuttgart. „Insbesondere Alters- und Pflegeheime sind Schwerpunkte der Koronapandemie. Aus diesem Grund stärken wir dort den Infektionsschutz weiter, damit Besuche und sozialer Kontakt auch während der Krise möglich bleiben.“
Seit Mitte Dezember 2020 (Kalenderwoche 51) wurden dem staatlichen Gesundheitsamt insgesamt 140 Ausbrüche aus Pflegeheimen mit 2.545 SARS-CoV-2-Infektionen gemeldet, darunter 190 Todesfälle. Es ist daher wichtig, die Bewohner von Pflegeheimen und das Personal bis zum Abschluss der Impfungen weiter zu schützen.
Die neuen Regelungen auf einen Blick:
- Pflegeeinrichtungen bieten PoC-Antigentests für Besucher und externe Personen an
Die Regel, dass Besucher und externe Personen nur Pflegeheime mit einem negativen PoC-Antigen-Test und einer Maske (FFP2 / KN95) besuchen dürfen, bleibt bestehen. Neu ist jedoch, dass die Pflegeeinrichtungen Besuchern und externen Personen die Möglichkeit bieten müssen, den Test durchzuführen. Einrichtungen, die nicht in der Lage sind, kurzfristig zu beschaffen, können PoC-Antigentests aus der staatlichen Notreserve für dringende Bedürfnisse erhalten. -
Pflichtprüfung für Mitarbeiter
Neu ist die Erweiterung des Pflichttests für das Personal. Die Mitarbeiter stationärer Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf müssen dreimal pro Woche anstatt zweimal zuvor getestet werden. - Ausnahmen vom PoC-Antigen-Test für externe Personen
Ein negativer PoC-Antigen-Test kann nur für Personen entfallen, die Zugang zu den Pflegeheimen benötigen, um den Betrieb der Einrichtung aufrechtzuerhalten, oder für die psychosoziale oder physische Gesundheit der Bewohner, wenn keine Zeit für die Pflege vorhanden ist Prüfung. Dies schließt zum Beispiel Notärzte oder Handwerker im Notfall ein.
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