
Das Umweltministerium hat den kommunalen Wettbewerb „Auf dem Weg zur Klimaneutralität“ ausgeschrieben. Klimaaktive Kommunen können bis zum 31. Oktober 2022 Landesmittel zur Umsetzung ihrer Klimaneutralitätskonzepte beantragen.
Auftakt für die Kommunaler Wettbewerb „Auf dem Weg zur Klimaneutralität“ vom baden-württembergischen Umweltministerium: Ab dem 1. Juli 2022 können besonders klimaaktive Kommunen Fördermittel zur Umsetzung ihrer ambitionierten Klimaneutralitätskonzepte beantragen. Eine Fachjury wählt dann aus dem Kreis der Bewerber vier Kommunen unterschiedlicher Größe aus, die für ihre Klimaschutzmaßnahmen bis 2025 finanzielle Unterstützung vom Land erhalten.
„Mit unserer Klimaschutzgesetz wir in Baden-Württemberg haben uns das ehrgeizige Ziel gesetzt, bis 2040 klimaneutral zu werden. Unsere Kommunen im Land sind wichtige und zentrale Mitstreiter auf unserem Weg dorthin. Viele sind bereits Vorreiter und haben ambitionierte Klimaschutzkonzepte und -ziele“, sagte die Umwelt- und Klimaministerin Thekla Walker anlässlich des Starts des neuen Förderwettbewerbs in Stuttgart.
Konzentrieren Sie sich auf Maßnahmen, die noch nicht getestet wurden
Um diese ambitionierten Pioniere weiter zu unterstützen und ihre Maßnahmen auf andere Kommunen zu übertragen, hat das Umweltministerium nun den Kommunalwettbewerb ins Leben gerufen. „Mit unserem Klimawettbewerb unterstützen wir vier unterschiedlich große Modellkommunen, die glaubwürdig, konsequent und nachvollziehbar das Ziel der Klimaneutralität für ihren gesamten Landkreis bis 2035 erreichen wollen“, so Thekla Walker weiter. Besonderes Augenmerk sollte auf die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen gelegt werden, die noch nicht erprobt sind und eine deutlich beschleunigende Wirkung haben.
Insgesamt ist eine Förderung über drei Jahre vorgesehen, in denen die äußerst ambitionierten Klimaschutzkonzepte der Kommunen kohärent umgesetzt werden sollen. Die unterschiedlichen Größenklassen stellen sicher, dass die getroffenen Klimaschutzmaßnahmen auf alle Kommunen des Landes übertragbar sind. Ausgleichsmaßnahmen sollten nicht oder nur in geringem Umfang eingesetzt werden.
Höhe des Zuschusses abhängig von der Größe der Gemeinde
Kommunen, die am Wettbewerb teilnehmen wollen, müssen entweder über ein Klimaschutzkonzept verfügen oder dieses anwenden Europäischer Energiepreis (eea) zertifiziert werden und einen entsprechenden Aktionsplan vorlegen sowie weiter Klimaschutzpakt teilnehmen. Die Klimapläne und Klimamaßnahmen der Kommunen müssen höchste Ambitionen haben – Voraussetzung ist die Klimaneutralität bis 2035.
Je nach Größenklasse sind unterschiedliche Förderungen für die Kommune vorgesehen:
- Größenklasse A: eine Gemeinde mit bis zu 20.000 Einwohnern, Förderung bis zu einer halben Million Euro
- Größenklasse B: eine Gemeinde mit 20.000 bis 100.000 Einwohnern, Förderung bis zu zwei Millionen Euro
- Größenklasse C: eine Gemeinde mit mehr als 100.000 Einwohnern, Förderung bis zu vier Millionen Euro
- Größenklasse D: ein Stadtteil, Förderung bis zu fünf Millionen Euro
Insgesamt stellt das Umweltministerium im Rahmen des Wettbewerbs bis zu 11,5 Millionen Euro bis zum Jahr 2025 bereit. Bewerbungsschluss ist der 31. Oktober 2022.
Weitere Informationen
Ministerium für Umwelt, Klima und Energie: Wettbewerb für Vorreiterkommunen zur Klimaneutralität!
KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg: Landeswettbewerb für Vorreiterkommunen
Inspiriert von Landesregierung BW