Im Arbeitsgericht Bonn wurde ein Verfahren in erster Instanz behandelt, bei dem die Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot gegen die Universität Bonn wegen Plagiatsvorwürfen vorging. Die Lehranstalt hatte Guérot wegen dieser Anschuldigungen Anfang des letzten Jahres gekündigt. Trotz zahlreicher Unterstützer, die die Verhandlung verfolgen wollten, wies das Gericht die Klage ab und befand die Vorwürfe als gerechtfertigt.
Ulrike Guérot, eine angesehene Persönlichkeit im politischen Diskurs und Medien bis 2020, geriet nach Veröffentlichung ihres Buches „Wer schweigt, stimmt zu – Über den Zustand unserer Zeit. Und darüber, wie wir leben wollen“ im Mainstream in die Kritik als querdenkerische Maßnahmenkritikerin. Ihre kontroversen Ansichten zu Brexit, Corona-Pandemie und dem Ukraine-Krieg wurden zum Anlass für ihre Entlassung durch die Universität Bonn genommen.
Mit der Veröffentlichung von Markus Linden, der mehrere Plagiate in Guérots Büchern aufdeckte, geriet sie weiter in die Schlagzeilen. Trotz Guérots Zugeständnis, nicht sorgfältig genug beim Verfassen bestimmter Werke gewesen zu sein, wurde die Kündigung der Universität Bonn als unwirksam bestritten. Ihr Anwalt Tobias Gall argumentierte, dass die Fehler in den Zitationen nur 1,5 Prozent der Bücher betreffen und daher keine Vertragsverletzungen darstellen.
Das Gericht stimmte jedoch der Universität zu und betrachtete Guérots Verhalten als Täuschung und Pflichtverletzung durch Plagiate. Besonders schwerwiegend war das nicht korrekte Zitieren in ihrem Buch „Warum Europa eine Republik werden muss!“, das für ihre Professur an der Universität Bonn relevant war. Trotzdem bleibt Guérot zuversichtlich für die Berufungsinstanz, wobei sie nach der Verhandlung nicht für Interviews zur Verfügung stand.