Erprobungsparagraf ermöglicht neue Modelle in Kindertageseinrichtungen
Mit dem Ziel, dem Fachkräftemangel in Kindertageseinrichtungen entgegenzuwirken, sollen Träger künftig die Möglichkeit erhalten, vor Ort neue Modelle zu erproben. Der Ministerrat hat am 25. Juli 2023 die Anhörung zur Einführung eines Erprobungsparagrafen freigegeben, der den Trägern ermöglicht, von den geltenden Regelungen des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) und der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) abzuweichen und innerhalb eines rechtssicheren Rahmens neue Konzepte zu erproben. Das entsprechende Gesetz soll voraussichtlich bis Ende November verabschiedet werden.
Um von diesem Erprobungsparagrafen Gebrauch machen zu können, sollen die Träger vor Ort ein Konzept erarbeiten, das sie mit den örtlichen Beteiligten sowie den aufsichtsführenden Behörden abstimmen müssen. Anschließend können sie beim Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) die Erprobung des Konzepts beantragen. Diese Erprobungsphase soll zeitlich und örtlich begrenzt sein und bei nachgewiesener Wirksamkeit verlängert werden können. Das Ziel dieser Maßnahme ist es, Lösungen für den anhaltend hohen Bedarf an pädagogischem Fachpersonal zu entwickeln.
Aktuelle Maßnahmen werden verlängert
Die bereits als Reaktion auf die Personalnot ergriffenen Maßnahmen in der frühkindlichen Bildung, wie der Mindestpersonalschlüssel, die Abweichung von der Höchstgruppenstärke und die Einführung von Kita-Einstiegsgruppen, sollen bis zum Ende des Kindergartenjahres 2024/25 fortgesetzt werden. Eine mögliche Anpassung der Regelungen im KiTaG und in der KiTaVO wird erst nach dem Kindergartenjahr 2025/26 untersucht.
Staatssekretär Volker Schebesta, zuständig für frühkindliche Bildung im Kultusministerium, betont, dass die angespannte Situation im Bereich der Kindertageseinrichtungen und die hohe Belastung des pädagogischen Personals bekannt sind. Mit der Fortführung der Maßnahmen soll eine Balance zwischen den Interessen der Fachkräfte, dem Betreuungsbedarf der Eltern und dem Bildungsanspruch der Kinder gewahrt werden.
Verlängerte Regelungen im Überblick
Die verlängerten Regelungen umfassen verschiedene Punkte:
- Laut § 1a KiTaVO darf eine Fachkraft durch zwei Zusatzkräfte ersetzt werden, wenn der Mindestpersonalschlüssel um nicht mehr als 20 Prozent unterschritten wird. In Ausnahmefällen ist nun auch eine Ersetzung durch eine Zusatzkraft mit doppeltem Stellenanteil möglich.
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Vorübergehend, für einen Zeitraum von bis zu acht Wochen, besteht die Möglichkeit, eine Fachkraft durch eine Zusatzkraft zu ersetzen.
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Bei Erfüllung der Mindestpersonalanzahl kann von der Höchstgruppenstärke um bis zu zwei Kinder nach oben abgewichen werden.
Des Weiteren soll das Angebot der Kita-Einstiegsgruppen um ein weiteres Kindergartenjahr verlängert werden. Dieses befristete Angebot ermöglicht einen schnellen Wechsel in eine reguläre Kitagruppe, während die Kinder auf der Warteliste für einen Kitaplatz verbleiben.
Die Verlängerung der Maßnahmen und die Einführung des Erprobungsparagrafen sind Teil der Bemühungen, den Fachkräftemangel in Kindertageseinrichtungen entgegenzuwirken und zukunftsfähige Lösungen für die frühkindliche Bildung zu entwickeln.