Bürgerbeteiligung

Keine Insolvenzgerichtsschließungen

Auf Ersuchen Baden-Württembergs haben die Bundesländer die Reduzierung der Zahl der Insolvenzgerichte verhindert. Die dezentrale Struktur der Gerichte ist besonders wichtig für die Justiz in Baden-Württemberg.

Bundestag und Bundesrat In ihren Sitzungen am Donnerstag, 17. Dezember 2020 und Freitag, 18. Dezember, wurde das Gesetz zur Weiterentwicklung des Restrukturierungs- und Insolvenzrechts verabschiedet. Gegenüber dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf wurden jedoch aus Baden entscheidende Änderungen vorgenommen -Württembergischer Standpunkt: Entgegen der ursprünglichen Planung erzwingt das inzwischen verabschiedete Gesetz keine Reduzierung der Zahl der Insolvenzgerichte, die für Unternehmensinsolvenzverfahren zuständig sind. Baden-Württemberg hatte bereits in einer Erklärung gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und zusammen mit anderen Bundesländern auch im Rahmen der Überweisung an den Bundesrat gegen eine solche Reduzierung gekämpft.

Baden-Württembergischer Justizminister Guido Wolf sagte: „Wenn das Gesetz unverändert verabschiedet worden wäre, wären acht der 24 Insolvenzgerichte in Baden-Württemberg betroffen gewesen. Ich bin froh, dass unsere Bemühungen erfolgreich waren und dass dies jetzt vom Tisch ist. Damit haben wir die Dezentralisierung und Nähe der Insolvenzgerichte zu den Bürgern bewahrt. Die dezentrale Struktur der Gerichte ist besonders wichtig für die Justiz in Baden-Württemberg. „“

Die Insolvenzverordnung sieht tatsächlich vor, dass die ausschließliche Zuständigkeit für Insolvenzverfahren bei einem Amtsgericht pro Landgericht liegt, nämlich bei dem am Sitz des Landgerichts. Württemberg hat Gebrauch gemacht – sollte nach dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung gestrichen werden. Stattdessen sollten die Bundesländer nur für Verbraucherinsolvenzverfahren unterschiedliche oder zusätzliche Insolvenzgerichte bestimmen können, nicht jedoch für Unternehmensinsolvenzverfahren.

Der Verordnungsvorschlag hätte zu einer Verringerung der Zahl von 24 Insolvenzgerichten in Baden-Württemberg und damit zu Anpassungsbedarf in den regionalen Gerichtsbezirken geführt, in denen derzeit mehr als ein Insolvenzgericht eingerichtet ist. Die folgenden acht Insolvenzgerichte wären speziell betroffen, die jetzt beibehalten werden: Lörrach, Pforzheim, Villingen-Schwenningen, Aalen, Crailsheim, Esslingen, Ludwigsburg, Göppingen.

Siehe auch  Innenminister Thomas Strobl setzt sich in Brüssel für europäische Zusammenarbeit im Katastrophenschutz ein

Bundestag: Bundestag beschließt Änderungen im Restrukturierungs- und Insolvenzrecht

Bundesrat: 998. Sitzung am 18. Dezember 2020

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Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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