![Bundesrat beschließt Verbesserungen im gemeinnützigen Recht](/wp-content/uploads/Bundesrat-beschliesst-Verbesserungen-im-gemeinnuetzigen-Recht.jpg)
Auf Ersuchen Baden-Württembergs haben die Bundesländer die Reduzierung der Zahl der Insolvenzgerichte verhindert. Die dezentrale Struktur der Gerichte ist besonders wichtig für die Justiz in Baden-Württemberg.
Bundestag und Bundesrat In ihren Sitzungen am Donnerstag, 17. Dezember 2020 und Freitag, 18. Dezember, wurde das Gesetz zur Weiterentwicklung des Restrukturierungs- und Insolvenzrechts verabschiedet. Gegenüber dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf wurden jedoch aus Baden entscheidende Änderungen vorgenommen -Württembergischer Standpunkt: Entgegen der ursprünglichen Planung erzwingt das inzwischen verabschiedete Gesetz keine Reduzierung der Zahl der Insolvenzgerichte, die für Unternehmensinsolvenzverfahren zuständig sind. Baden-Württemberg hatte bereits in einer Erklärung gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und zusammen mit anderen Bundesländern auch im Rahmen der Überweisung an den Bundesrat gegen eine solche Reduzierung gekämpft.
Baden-Württembergischer Justizminister Guido Wolf sagte: „Wenn das Gesetz unverändert verabschiedet worden wäre, wären acht der 24 Insolvenzgerichte in Baden-Württemberg betroffen gewesen. Ich bin froh, dass unsere Bemühungen erfolgreich waren und dass dies jetzt vom Tisch ist. Damit haben wir die Dezentralisierung und Nähe der Insolvenzgerichte zu den Bürgern bewahrt. Die dezentrale Struktur der Gerichte ist besonders wichtig für die Justiz in Baden-Württemberg. „“
Die Insolvenzverordnung sieht tatsächlich vor, dass die ausschließliche Zuständigkeit für Insolvenzverfahren bei einem Amtsgericht pro Landgericht liegt, nämlich bei dem am Sitz des Landgerichts. Württemberg hat Gebrauch gemacht – sollte nach dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung gestrichen werden. Stattdessen sollten die Bundesländer nur für Verbraucherinsolvenzverfahren unterschiedliche oder zusätzliche Insolvenzgerichte bestimmen können, nicht jedoch für Unternehmensinsolvenzverfahren.
Der Verordnungsvorschlag hätte zu einer Verringerung der Zahl von 24 Insolvenzgerichten in Baden-Württemberg und damit zu Anpassungsbedarf in den regionalen Gerichtsbezirken geführt, in denen derzeit mehr als ein Insolvenzgericht eingerichtet ist. Die folgenden acht Insolvenzgerichte wären speziell betroffen, die jetzt beibehalten werden: Lörrach, Pforzheim, Villingen-Schwenningen, Aalen, Crailsheim, Esslingen, Ludwigsburg, Göppingen.
Bundestag: Bundestag beschließt Änderungen im Restrukturierungs- und Insolvenzrecht
.
Inspiriert von Landesregierung BW