Justizministerin kritisiert Einigung der Bundesregierung zur Datenspeicherung
Die Justizministerin Marion Gentges hat die Entscheidung der Bundesregierung zur Datenspeicherung kritisiert. Insbesondere das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren wird von ihr als nicht förderlich für eine effektive Ermittlungsarbeit angesehen. Laut Gentges ist die Einigung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner zustande gekommen und das Ergebnis einer Verknüpfung von zwei völlig unabhängigen Themen.
Die Ministerin betonte, dass das Quick-Freeze-Verfahren nicht effektiv sei, da Daten erst bei Vorliegen eines Strafverdachts eingefroren werden können. Dies sei in den meisten Fällen zu spät, da die relevanten Daten zu diesem Zeitpunkt oft schon gelöscht seien. Angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Welt und der digitalen Aktivitäten von Straftätern sei es ihrer Meinung nach unerlässlich, dass Ermittlungsbehörden ebenfalls digital agieren können.
Besonders problematisch sieht Gentges die Weigerung des Bundesjustizministers, unionsrechtskonforme Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen, einschließlich der Speicherung von IP-Adressen. Sie argumentiert, dass gerade im Bereich der Kinderpornografie und des sexuellen Kindesmissbrauchs der Datenschutz nicht über dem Schutz von Kindern stehen sollte.
Die Ministerin verwies zudem auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts, die Ausnahmemöglichkeiten von der allgemeinen und unterschiedslosen Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten anerkannt haben, insbesondere im Kampf gegen schwere Kriminalität und Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit.
Es bleibt abzuwarten, ob die Kritik von Justizministerin Gentges Auswirkungen auf die zukünftige Ausgestaltung der Datenspeicherung in Deutschland haben wird und ob möglicherweise Änderungen vorgenommen werden, um eine effektivere Ermittlungsarbeit zu ermöglichen.