Die Umweltministerkonferenz fordert mehr Bundesmittel für den Hochwasserschutz
Die Umweltministerkonferenz hat auf Antrag von Baden-Württemberg den Bund aufgefordert, Kürzungen bei den Bundesmitteln für den Hochwasserschutz zurückzunehmen. Bisher standen den Ländern jährlich 100 Millionen Euro zur Verfügung, jedoch sollen diese Mittel aufgrund eines Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichtes im Jahr 2025 auf 50 Millionen Euro reduziert werden. Umweltministerin Thekla Walker betont, dass angesichts der steigenden Folgekosten von Überschwemmungen Investitionen in den Hochwasserschutz unerlässlich sind.
Die aktuellen Ereignisse von Hochwasser und Starkregen haben gezeigt, dass der Schutz vor solchen Naturkatastrophen dringend verbessert werden muss. Die zunehmende Erderwärmung macht extreme Wetterereignisse wahrscheinlicher und verstärkt deren Auswirkungen. Investitionen in Dämme, renaturierte Ufer und Rückhaltebecken sind daher von entscheidender Bedeutung, um die Bevölkerung und Infrastruktur vor Hochwasserschäden zu schützen.
Baden-Württemberg hat seit 2015 insgesamt 129,7 Millionen Euro aus dem Nationalen Hochwasserschutzprogramm abgerufen und investiert jährlich 115 Millionen Euro in den Hochwasserschutz. Die Bundesmittel werden vor allem für wichtige Infrastrukturprojekte wie Rückhalteräume des Integrierten Rheinprogramms und Dammrückverlegungen verwendet.
Die Umweltministerkonferenz betont, dass Hochwasserschutz eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen ist und die Finanzierung langfristig und bedarfsgerecht sichergestellt werden muss. Angesichts der zunehmenden Herausforderungen durch den Klimawandel wird der Bedarf an Hochwasserschutzmaßnahmen weiter steigen.
Als Reaktion auf die aktuellen Hochwasserereignisse planen die Umweltministerinnen und -minister zudem eine Sensibilisierung der Planungsträger für ihre Verantwortung bei der Bauleitplanung in gefährdeten Gebieten. Es ist wichtig, vorausschauend zu handeln und Maßnahmen zu ergreifen, um zukünftige Schäden durch Hochwasser zu minimieren.