Mit Blick auf Silvester erklärte der stellvertretende Ministerpräsident und InnenministerThomas Strobl::
„Es darf jetzt keine Arroganz geben – auch wenn wir uns alle über den Beginn der Impfungen freuen können, denn am Ende des Tunnels ist es hell. Im Moment gilt jedoch Folgendes in allen Schweregraden und Schweregraden: Die Situation ist sehr ernst, Vernunft, Disziplin und Entsagung sind von uns allen erforderlich. Silvester 2020 unterscheidet sich von allen anderen Silvester, muss anders sein. In Baden-Württemberg gibt es weder eine Ausnahme von den Kontakt- und Ausreisebeschränkungen am Silvesterabend noch die Zündung der Pyrotechnik im öffentlichen Raum. Es gilt die goldene Regel: Sie sollten nicht erschöpfen, was die Corona-Regeln erlauben.
Mein dringender Appell, meine herzliche Bitte: Seien Sie an Silvester vernünftig, halten Sie sich zumindest an die geltenden Regeln, vermeiden Sie Feiern, genießen Sie ein ruhiges neues Jahr ohne Infektionsrisiko. Nur gemeinsam können wir die Zunahme der Infektionen verlangsamen, das Gesundheitssystem entlasten und unsere Mitmenschen schützen. Politiker können Gesetze oder Vorschriften erlassen – aber wir können die Krise als Gesellschaft nur meistern, wenn die Bürger sich an sie halten und aktiv helfen. Wir sind alle hier gefragt.
Ich sage dem Unvernünftigen ohne Zweifel: Selbst an Silvester gibt es um 20 Uhr eine Verschiebung des Schachts. Dann gelten die erweiterten Ausstiegsbeschränkungen. Ein Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder einer anderen Unterkunft ist dann nur aus triftigen Gründen gestattet. Das Abbrennen der Pyrotechnik im öffentlichen Raum ist verboten. Die Polizei wird die Einhaltung der Koronaregeln streng und entschlossen überwachen. In allen Polizeizentralen werden deutlich mehr Beamte unterwegs sein, um die Einhaltung der Corona-Vorschriften zu überwachen. Wer absichtlich und rücksichtslos gegen die Corona-Regeln verstößt, muss mit erheblichen Sanktionen und einer Geldstrafe rechnen. Wer an öffentlichen Orten an einer nicht autorisierten Silvesterparty teilnimmt, muss mit einer Geldstrafe von 150 Euro rechnen, der Veranstalter solcher Feiern auch mit 600 Euro. Wenn Pyrotechnik im öffentlichen Raum niedergebrannt wird, wird in der Regel eine zusätzliche Geldstrafe von 100 Euro fällig. „“
Die detaillierten Regeln der aktuellen Corona-Verordnung finden Sie online Hier ;; zusätzliche Fragen und Antworten zu den Ausstiegsbeschränkungen Hier.
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Inspiriert von Landesregierung BW