Innenministerium

Innenminister Thomas Strobl am Silvesterabend

Mit Blick auf Silvester erklärte der stellvertretende Ministerpräsident und InnenministerThomas Strobl::

„Es darf jetzt keine Arroganz geben – auch wenn wir uns alle über den Beginn der Impfungen freuen können, denn am Ende des Tunnels ist es hell. Im Moment gilt jedoch Folgendes in allen Schweregraden und Schweregraden: Die Situation ist sehr ernst, Vernunft, Disziplin und Entsagung sind von uns allen erforderlich. Silvester 2020 unterscheidet sich von allen anderen Silvester, muss anders sein. In Baden-Württemberg gibt es weder eine Ausnahme von den Kontakt- und Ausreisebeschränkungen am Silvesterabend noch die Zündung der Pyrotechnik im öffentlichen Raum. Es gilt die goldene Regel: Sie sollten nicht erschöpfen, was die Corona-Regeln erlauben.

Mein dringender Appell, meine herzliche Bitte: Seien Sie an Silvester vernünftig, halten Sie sich zumindest an die geltenden Regeln, vermeiden Sie Feiern, genießen Sie ein ruhiges neues Jahr ohne Infektionsrisiko. Nur gemeinsam können wir die Zunahme der Infektionen verlangsamen, das Gesundheitssystem entlasten und unsere Mitmenschen schützen. Politiker können Gesetze oder Vorschriften erlassen – aber wir können die Krise als Gesellschaft nur meistern, wenn die Bürger sich an sie halten und aktiv helfen. Wir sind alle hier gefragt.

Ich sage dem Unvernünftigen ohne Zweifel: Selbst an Silvester gibt es um 20 Uhr eine Verschiebung des Schachts. Dann gelten die erweiterten Ausstiegsbeschränkungen. Ein Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder einer anderen Unterkunft ist dann nur aus triftigen Gründen gestattet. Das Abbrennen der Pyrotechnik im öffentlichen Raum ist verboten. Die Polizei wird die Einhaltung der Koronaregeln streng und entschlossen überwachen. In allen Polizeizentralen werden deutlich mehr Beamte unterwegs sein, um die Einhaltung der Corona-Vorschriften zu überwachen. Wer absichtlich und rücksichtslos gegen die Corona-Regeln verstößt, muss mit erheblichen Sanktionen und einer Geldstrafe rechnen. Wer an öffentlichen Orten an einer nicht autorisierten Silvesterparty teilnimmt, muss mit einer Geldstrafe von 150 Euro rechnen, der Veranstalter solcher Feiern auch mit 600 Euro. Wenn Pyrotechnik im öffentlichen Raum niedergebrannt wird, wird in der Regel eine zusätzliche Geldstrafe von 100 Euro fällig. „“

Siehe auch  Wladimir Putin bleibt in Moskau, während Volodymr Selensky seine Soldaten an der Front trifft

Die detaillierten Regeln der aktuellen Corona-Verordnung finden Sie online Hier ;; zusätzliche Fragen und Antworten zu den Ausstiegsbeschränkungen Hier.


Rückansicht eines Polizeibeamten der baden-württembergischen Polizei.

.
Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"