Anlässlich des Verkehrssicherheitstages wies Verkehrsminister Hermann darauf hin, wie wichtig gegenseitige Rücksichtnahme und Achtsamkeit im Straßenverkehr sind. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist keine Verpflichtung, eine angemessene Geschwindigkeit ist oberstes Gebot.
„Obwohl nur rund ein Drittel aller Verkehrsunfälle außerhalb geschlossener Ortschaften passieren, sterben dort dreimal so viele Menschen wie in geschlossenen Ortschaften“, heißt es dazu Winfried Hermann, Verkehrsminister des Landes Baden-Württemberg, anlässlich „Verkehrssicherheitsetiketten“ von Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR).
Laut DVR sterben im Straßenverkehr auf den Landstraßen in Deutschland rund 60 Prozent der tödlichen Unfälle – ein Grund für diesen Schwerpunkt des Aktionstages in diesem Jahr. Hermann weiter: „Bei sogenannten Geschwindigkeitsunfällen außerhalb der Stadt bewegen sich Verkehrsteilnehmer oft innerhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, passen ihre Geschwindigkeit aber nicht den äußeren Bedingungen an. Vorausschauendes Fahren bedeutet, externe Faktoren sowie das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen. Die maximal zulässige Geschwindigkeit sollte nur unter optimalen Bedingungen gefahren werden. Die Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung ist keine Verpflichtung, so schnell zu fahren! Mit gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtsamkeit machen wir die Straßen Baden-Württembergs für alle sicher. „
Seit 2019 treibt das Verkehrsministerium Baden-Württemberg dieVerkehrssicherheitskampagne „Vorsicht.Vorsicht.Vorsicht.“ wechselnde Schwerpunktthemen der Verkehrssicherheit im Zentrum. Das Ziel des Landes ist das „Vision Null“: Im Straßenverkehr soll es künftig keine Toten oder Schwerverletzten mehr geben.
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Inspiriert von Landesregierung BW