
Die im Dezember 2020 entdeckten Leinsamen mit nicht autorisierter genetischer Veränderung wurden zerstört.
Entdeckt von den baden-württembergischen Behörden Leinsamenernte mit sehr geringen Spuren (Gehalt unter 0,1 Prozent) des nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Leinsamens („GVO-Ereignis“) FP 967 wurde zerstört. Dies wurde vom Verbraucherministerium angekündigt.
Nach den ersten Ergebnissen wurde auch bekannt gegeben, dass zwei andere Betriebe 2018 dieselbe Art von Leinsamen aus einer anderen Charge gewonnen, reproduziert und 2020 erneut kultiviert hatten. Es wurden auch Proben aus der Ernte der beiden anderen Betriebe in entnommen welche vergleichbaren Spuren (Gehalt unter 0,1 Prozent) des GVO-Ereignisses FP 967 nachgewiesen werden konnten. Das Erntevolumen dieser beiden Betriebe war vollständig gesichert und wurde zerstört.
Neben den landwirtschaftlichen Flächen, auf denen der Leinsamen angebaut wurde, werden weitere Maßnahmen ergriffen, um die unbeabsichtigten Nachkommen von gentechnisch verändertem Leinsamen zu verhindern. Die GVO-Überwachung von Saatgut und Kulturpflanzen wird 2021 fortgesetzt.
Pressemitteilung vom 8. Dezember 2020: Genetische Veränderungen bei Leinsamen
Rechtliche Verbraucherinformationen zum Lebensmittel- und Futtermittelcode
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Inspiriert von Landesregierung BW