![Fußgängerkontrollen 2021](/wp-content/uploads/Fussgaengerkontrollen-2021.jpg)
In diesem Jahr unterstützt das Land 15 Kommunen bei den Fußgängerkontrollen. Ihre Wege werden nun genauer untersucht. Die Stärkung des Fußgängerverkehrs ist ein erklärtes Ziel im neuen Koalitionsvertrag.
Geparkte Gehwege, Radfahrer auf Gehwegen oder fehlende Zebrastreifen: Zahlreiche Hindernisse machen Fußgängern den Alltag schwer. Beide Fußgängerkontrollen des Landes werden die allgegenwärtigen Nutzungskonflikte um den begrenzten öffentlichen Raum zunehmend aus der Perspektive des Fußgängerverkehrs betrachtet. Das Verkehrsministerium stellt die diesjährigen Checks daher unter das Motto „Mehr Miteinander im Straßenverkehr“.
Gemeinsam mit Kommunalpolitik und -verwaltung sowie mit Experten analysieren Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Fußgängerkontrollen die Fußgängerverkehrssituation vor Ort in ihrer Kommune. Es gibt Werkstätten und Inspektionen. Mit Unterstützung einer Fachstelle werden konkrete Verbesserungsvorschläge erarbeitet, um Wanderrouten in Zukunft attraktiver und sicherer zu machen.
Fußgängerkontrollen 2021 mit 15 Gemeinden
Im März hatte das Verkehrsministerium die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg aufgefordert, sich für die Teilnahme an den Fußgängerkontrollen 2021 zu bewerben. Im Rahmen einer offiziellen Veranstaltung, Verkehrsminister Winfried Hermann Die diesjährigen teilnehmenden Gemeinden wurden nun bekannt gegeben. 15 Gemeinden, fünf mehr als im Vorjahr, wurden mit Unterstützung einer Fachjury aus den Bewerbungen ausgewählt.
- Bad Friedrichshall
- Bietigheim
- Dielheim
- Fellbach
- Jungingen
- Mühlacker
- Neckarbischofsheim
- Schwäbisch Gmünd
- Sigmaringen
- Simonswald
- Singen
- Stuttgart
- Überlingen
- Waiblingen
- Walldorf
Verkehrsminister Winfried Hermann betonte bei der Eröffnung der siebten Runde der Fußgängerkontrollen: „Das neue Grün und Schwarz“ Koalitionsvertrag gibt uns die Aufgabe, den Personenverkehr zu erhöhen. Unser Ziel sind fußgängerfreundliche Städte und Gemeinden im ganzen Land. Eine zentrale Voraussetzung dafür sind durchgängige, attraktive und sichere Fußgängerverkehrsnetze. Wir helfen Städten und Gemeinden bei der Umsetzung. „
Fußgängerverkehr in Baden-Württemberg stärken
Für die ausgewählten Gemeinden trägt der Staat die Kosten für die Fußgängerkontrollen. Ziel der Kontrollen ist es, Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit für den Fußgängerverkehr zu sensibilisieren. In vielen Kommunen ist ein Fußgängercheck der Ausgangspunkt für eine systematische Fußgängerförderung.
Dass auch der Fußgängerverkehr als eigenständiger Verkehrsträger eine eigene, attraktive und sichere Infrastruktur und Finanzierung braucht, hat das baden-württembergische Verkehrsministerium früher als anderswo erkannt: Seit 2015 fördert das Land konsequent den Fußgängerverkehr lange in Baden-Württemberg. Seitdem haben sich mehr als 60 Kommunen an der Maßnahme beteiligt. In dieser Zeit haben sich 219 Städte und Gemeinden und damit mehr als 20 Prozent aller baden-württembergischen Gemeinden mindestens einmal für die Teilnahme an den Fußgängerkontrollen beworben und damit ihr Interesse signalisiert.
Die Nachfrage nach Fußgängerkontrollen ist ungebrochen. Auch in diesem Jahr haben 59 Gemeinden einen Antrag gestellt.
Verkehrsministerium: Fußgängerkontrollen für Baden-Württemberg
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Inspiriert von Landesregierung BW