Die seit dem 15. Oktober 2021 geltende Corona-Verordnung des Landes bringt Veränderungen wie mehr Prüfpflichten für Mitarbeiter und mehr Freiheiten für Unternehmen und Dienstleister. Wir geben einen Überblick über den Pflichttest und das 2G-Optionsmodell.
Das neue Corona-Verordnung, die seit dem 15. Oktober 2021 in Kraft ist, bringt einige Änderungen mit sich. Mitarbeiter mit Kundenkontakt müssen sich nun zweimal wöchentlich testen. Und alle Diensteanbieter haben die Möglichkeit, 2G einzuführen – und können in diesem Fall auf die Maske verzichten.
„Mit dem Optionsmodell 2G geben wir uns mehr Freiheiten. Gastronomen, Dienstleister und Kulturveranstalter finden hier individuelle Lösungen, die zu ihnen passen. Nach und nach zieht sich der Staat aus den kleinräumigen Regelungen zurück und gibt den Bürgern wieder mehr Eigenverantwortung – das ist ein Zeichen der Normalität, nach dem wir uns alle sehnen“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha heute in Stuttgart.
Was ist es genau? Wir geben einen kurzen Überblick über die Pflichtprüfung und das 2G-Optionsmodell.
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Inspiriert von Landesregierung BW