Umweltministerium verlängert Förderprogramm „Klimaschutz-Plus“ um zwölf Monate
Das erfolgreiche Förderprogramm „Klimaschutz-Plus“ des Umweltministeriums wird um zwölf Monate verlängert, um Kommunen auf ihrem Weg zur Klimaneutralität weiterhin zu unterstützen. Ab dem 8. Juli 2023 haben Interessierte die Möglichkeit, neue Förderanträge zu stellen.
Seit dem Jahr 2002 unterstützt das Land Baden-Württemberg mit seinem Förderprogramm „Klimaschutz-Plus“ Klimaschutzmaßnahmen von Kommunen, kleinen und mittleren Unternehmen, kirchlichen Einrichtungen und Vereinen. Insgesamt wurden bereits über 200 Millionen Euro an Fördergeldern bewilligt.
Die Verlängerung des Förderprogramms ist ein wichtiger Schritt für den kommunalen Klimaschutz. Das Land hat die finanzielle Ausstattung des Programms deutlich gestärkt und stellt für die kommenden zwei Jahre jeweils 17,9 Millionen Euro zur Verfügung. Neue Förderanträge können bis zum 30. Juni 2024 gestellt werden.
Im Rahmen der Fortschreibung wurden auch Änderungen an den Förderregelungen vorgenommen. Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Förderung der klimaneutralen Kommunalverwaltung. Kommunen können nun wieder Anträge zur Unterstützung ihrer klimaneutralen Verwaltung stellen. Die Förderung kann für bis zu drei Jahre erfolgen und ermöglicht auch kleineren Kommunen die Einstellung von zusätzlichem Personal in Teilzeit. Die bisherige Verlängerungsoption um weitere zwei Jahre entfällt.
Ein weiterer Bereich, der im Zuge der Fortschreibung angepasst wurde, ist die Förderung von Klimaschutz- und Energieeffizienznetzwerken. Die bisherigen überbetrieblichen Energieeffizienztische werden neu aufgesetzt und attraktiver gestaltet. Die Fördersumme wird von maximal 4.000 Euro auf 10.000 Euro erhöht. Durch die Einbindung in die Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke des Bundes können insbesondere kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg unterstützt werden.
Zusätzlich zu den genannten Änderungen werden noch weitere Förderbausteine von Klimaschutz-Plus zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.
Eine weitere Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Kommunen dem Klimaschutzpakt beitreten und sich auf das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 verpflichten. Zudem müssen Gemeinden und Gemeindeverbände ihren Energieverbrauch erfassen und an das Land melden gemäß dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW).
Das Förderprogramm „Klimaschutz-Plus“ besteht aus drei Säulen. In der ersten Säule, dem Kohlenstoffdioxid-Minderungsprogramm, werden Maßnahmen finanziert, die nachhaltig zur Reduzierung von Kohlenstoffdioxid-Emissionen aus dem Energieverbrauch beitragen. Dabei werden Investitionen in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden und den Einsatz regenerativer Energien einmalig bezuschusst.
Die zweite Säule, das Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm, fördert Maßnahmen zur Bildung von Fachwissen und -kompetenz, um weitere Klimaschutzaktivitäten anzuregen. Dies umfasst beispielsweise die Bilanzierung von Kohlenstoffdioxid-Emissionen, Vernetzung und Beratung sowie Projekte an Schulen.
Die dritte Säule des Förderprogramms, die nachhaltige, energieeffiziente Sanierung, hat den Fokus auf den kohlenstoffdioxidarmen Gebäudebestand im Land. Besonders effiziente Sanierungen an Schulen können zusätzlich gefördert werden.
Das Förderprogramm „Klimaschutz-Plus“ des Umweltministeriums ist ein wichtiges Instrument für den kommunalen Klimaschutz in Baden-Württemberg. Die Verlängerung des Programms und die angepassten Förderregelungen werden dazu beitragen, dass eine Vielzahl von Akteuren weiterhin Maßnahmen zur Reduzierung von Kohlenstoffdioxid-Emissionen umsetzen können und somit einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Weitere Informationen zum Förderprogramm „Klimaschutz-Plus“ sind auf der Website des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zu finden.