Innenministerium

Fordern Sie Wahlen und Informationen vom regionalen Rückkehrer an

Die Rückkehrerin Cornelia Nesch gibt wichtige Informationen über die Landtagswahlen am 14. März 2021 und appelliert an alle Wahlberechtigten, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Am Sonntag, den 14. März 2021, wurde der Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg statt. Die Rückkehrerin Cornelia Nesch appellierte an alle Wahlberechtigten in Baden-Württemberg, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und damit aktiv zu einer überzeugenden Wahlbeteiligung beizutragen. „Nur wer wählt, wird mitbestimmen, wer in den nächsten fünf Jahren das Land Baden-Württemberg vertreten und regieren wird.“ Cornelia Nesch.

Infektionsschutz im Wahllokal

Es ist Tradition, am Wahlsonntag im Wahllokal abzustimmen. Aufgrund der Pandemie werden jedoch wahrscheinlich viele Wähler Angst haben, mit dem Coronavirus infiziert zu werden, um so im Wahllokal abzustimmen
Nesch. Mit dem Schema in der Corona-Regelung Es wurden jedoch bereits Vorkehrungen getroffen. Es ist wichtig, dass die Wähler diesmal nicht nur ihre Abstimmungsbenachrichtigung und ihren Personalausweis zum Wahllokal mitbringen, sondern auch FFP2-Masken oder medizinische Masken. Denn: Zum Schutz vor Koronainfektionen können Sie nur im Wahllokal abstimmen, das eine Maske trägt. Ausnahmen sind nur mit ärztlichem Attest oder aus anderen zwingenden Gründen möglich. Händedesinfektion und Abstand halten sind ebenfalls obligatorisch.

Wer am Wahlsonntag Symptome einer COVID-19-Infektion B. Fieber, trockener Husten oder eine Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns oder Personen, die in den 14 Tagen vor der Wahl Kontakt mit einer infizierten Person hatten, dürfen ebenfalls nicht zum Wahllokal gehen. Bei kurzfristigen Krankheiten oder Quarantäneanordnungen besteht sogar die Möglichkeit, am Wahlsonntag bis 15.00 Uhr Briefwahl zu beantragen.

Abstimmung per Briefwahl

Alternativ zur Abstimmung an der Wahlurne besteht die Möglichkeit, per Briefwahl abzustimmen. Es zeigt sich bereits, dass unter den gegenwärtigen Pandemiebedingungen im Vergleich zu früheren Wahlen deutlich mehr Wähler davon profitieren. Es ist auf jeden Fall wichtig, Ihre Stimme abzugeben und von Ihren Bürgerrechten Gebrauch zu machen, sagte Nesch.

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Wahlberechtigte können von ihrer Gemeinde, in der sie leben, problemlos Briefwahlunterlagen mit leicht verständlichen Anweisungen zur Briefwahl erhalten.

Es ist besonders wichtig, dass die Stimmzettel nach Durchführung der Briefwahl spätestens am Wahlsonntag, 14. März 2021, 18.00 Uhr, unter der auf dem Stimmzettel angegebenen Adresse rechtzeitig verfügbar sind. Denn nur dann zählt die Stimme. Wenn das Wahlschreiben per Post verschickt werden soll, wird den Postwählern daher dringend empfohlen, es so früh wie möglich an die Post zu senden. Das Wahlschreiben sollte daher früh genug veröffentlicht werden, damit es bis spätestens Donnerstag, 11. März 2021 oder früher an weiter entfernten Orten entfernt werden kann. Später können nur diejenigen sicher sein, die den Stimmzettel direkt an die auf dem Stimmzettel angegebene Adresse liefern oder dort in den Briefkasten legen.

Weitere Informationen zur Auswahl

Der regionale Rückkehrer gab folgende zusätzliche Informationen zu den Landtagswahlen:


Stimmzettel in die Wahlurne geworfen. Quelle: Fotolia

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Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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