Die Bauministerin von Baden-Württemberg, Nicole Razavi, hat kürzlich im Bundesrat eine Flexibilisierung der Vorschriften zur Geruchs- und Lärmbelästigung gefordert. Laut Razavi hemmen die starren Bundesvorschriften die Innenentwicklung und den Wohnungsbau in vielen Regionen. Ihr Entschließungsantrag sieht vor, dass Bauwillige im Einzelfall vor Ort entscheiden können, ob sie eine Überschreitung der Grenzwerte für Geruch und Lärm bis zu einem gewissen Grad akzeptieren möchten.
Die Auswirkungen dieser Forderung könnten weitreichend sein. Durch die mögliche Flexibilisierung der Bundesvorschriften könnten Bauvorhaben an Standorten ermöglicht werden, an denen bisher aufgrund von zu hohen Immissionswerten keine Wohnungen gebaut werden durften. Dies könnte insbesondere in dicht besiedelten Gebieten oder in der Nähe von Gewerbebetrieben und landwirtschaftlichen Orten eine Erleichterung für den Wohnungsbau bedeuten.
Allerdings gibt es auch Bedenken hinsichtlich der Gesundheit der zukünftigen Bewohner und des Schutzes bestehender Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe. Razavi betonte, dass auch weiterhin gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleistet werden sollen. Die vorgeschlagene Flexibilisierung soll daher nur in einem moderaten Umfang möglich sein und rechtlich abgesichert werden.
Es bleibt abzuwarten, ob der Entschließungsantrag von Baden-Württemberg im Bundesrat eine Mehrheit finden wird. Sollte dies der Fall sein, wird die Bundesregierung aufgefordert, das Bundes-Immissionsschutzrecht und das Bauplanungsrecht entsprechend zu ergänzen. Die nächsten Wochen werden zeigen, ob dieser neue Ansatz zur Flexibilisierung der Immissionsschutzvorschriften tatsächlich umgesetzt wird und welche Auswirkungen dies auf den Wohnungsbau in Deutschland haben wird.