
Das 41. Symposium des Justizministeriums Baden-Württemberg fand nach zweijähriger pandemiebedingter Pause erstmals wieder in Konstanz statt. Dabei diskutierten Expertinnen und Experten aus Politik, Wissenschaft, Justiz, Anwaltschaft und Wirtschaft sowie Expertinnen und Experten aus Interessenverbänden und Journalistinnen und Journalisten über Klimaschutz im Kontext von Recht und Justiz.
Auf Einladung des baden-württembergischen Justizministeriums diskutierten Expertinnen und Experten aus Politik, Wissenschaft, Justiz, Anwaltschaft und Wirtschaft sowie Expertinnen und Experten aus Interessenverbänden und Journalistinnen und Journalisten bei einem die immensen Herausforderungen der Klimakrise im juristischen Kontext Zweitägiges Symposium in Konstanz. Prof. Dr. Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts – virtuell aus Karlsruhe zugeschaltet – bevor das Thema im Rahmen von Impulsvorträgen und von einem hochkarätigen Podium weiter diskutiert wurde.
In ihrer Eröffnungsrede sagte Justiz- und Migrationsministerin Marion Gentges: „Ich verstehe die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als Mahnung an den Gesetzgeber. Politiker müssen sich auch rechtlich an den Zielen messen lassen, die sie sich selbst gesetzt haben. Zudem mahnt das höchste Gericht die Achtung der Rechte derer an, die nach uns kommen.“ Die Klimakrise stellt uns vor immense Herausforderungen, die wir gemeinsam meistern müssen: Politik und Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft, Justiz – Gesellschaft als Ganzes.“
Bedeutung von Klimaklagen gegen Unternehmen
Ein breites Themenspektrum bot die kritische verfassungsrechtliche Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts durch Verfassungsrechtslehrer und Bundesminister Prof. Dr. Rupert Scholz zur Frage der Generationengerechtigkeit angesichts neuer Staatsverschuldung, präsentiert vom Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Bundessozialgericht, Prof. Dr. Rainer Schlegel, zu einer Stellungnahme der Klimaschutzaktivistin Luisa Neubauer, die – virtuell zugeschaltet – an die rund 80 Veranstaltungsteilnehmer appellierte: „Wir müssen nicht alle eine Greta Thunberg werden, aber alle etwas tun können. Wir sind auf alle angewiesen, egal in welchem Beruf, egal in welcher Position, ob vor Gericht oder vor Gericht, um die Klimakrise zu bewältigen. Veranstaltungen wie dieses Symposium sind daher wichtig.“
Prof. Dr. Marc-Philippe Weller vom Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg stellte rechtsvergleichend die Bedeutung sogenannter Klimaklagen gegen Unternehmen vor. Der Vortrag von Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Bundesrates, zeigte, dass die Herausforderungen der Klimakrise längst auch die deutschen Gerichte erreicht haben Umwelthilfe eV, die nach eigenen Angaben derzeit eine Vielzahl von Klagen für mehr Klimaschutz führt gegen die Bundesregierung, auf Landesebene und gegen Unternehmen. Justizministerin Marion Gentges sieht die Gerichte des Landes auf diese Herausforderungen grundsätzlich vorbereitet. Die Justiz kann jedoch nur dann ihren Beitrag zum erfolgreichen Klimaschutz leisten, wenn sie kontinuierlich personell und technisch ausreichend ausgestattet ist.
Das Symposium zu aktuellen rechtspolitischen Fragen findet seit 1980 statt
Das baden-württembergische Justizministerium veranstaltet seit 1980 jährlich ein Symposium zu aktuellen rechtspolitischen Themen. Von 1980 bis 2019 war Triberg im Schwarzwald vierzig Jahre lang traditioneller Tagungsort, was der Veranstaltung den bisherigen Titel „Triberger Symposium“ verlieh „. Nach zweijähriger pandemiebedingter Pause fand die Veranstaltung erstmals in Konstanz statt, wo Oberbürgermeister Uli Burchardt die Tagungsteilnehmer in der Stadt begrüßte, die – passend zum Thema – als erste Stadt Deutschlands eine Klimaerklärung ausgerufen hat Notfall.
In einer aufsehenerregenden Entscheidung vom 24. März 2021 hat das Bundesverfassungsgericht Teile des Bundesklimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 für verfassungswidrig erklärt. Die Regelungen des Klimaschutzgesetzes zu den nationalen Klimaschutzzielen und den bis 2030 zulässigen jährlichen Emissionsmengen sind insoweit mit Grundrechten unvereinbar, als keine hinreichenden Regelungen für weitere Emissionsminderungen ab 2031 getroffen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert, jetzt für die Zeit nach 2031 zu handeln. Mit dieser Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht eine lebhafte Debatte über die deutsche Klimapolitik, die Grundrechte zwischen den Generationen und die Dogmatik des Grundrechtsschutzes ausgelöst.
Inspiriert von Landesregierung BW