Die Zahl der anonymen Hinweise auf möglichen Steuerbetrug ist dank des anonymen Hinweisgeberportals gestiegen. Es wurde jedoch keine relevante Zunahme falscher oder offensichtlich unbegründeter Informationen verzeichnet.
Die Zahl der anonymen Hinweise auf möglichen Steuerbetrug ist anonymes Whistleblower-Portal gestiegen. Das ist das Ergebnis einer ersten Bewertung durch die Finanzverwaltung. Es wurde jedoch keine relevante Zunahme falscher oder offensichtlich unbegründeter Informationen verzeichnet. Die Qualität der über das digitale Portal erhaltenen Informationen entspricht der der analogen Informationen. Insgesamt hat die Aufmerksamkeit, die dem Thema Steuerbetrug gewidmet wurde, zu mehr Hinweisen geführt.
Finanzminister Dr. Danyal Bayaza genannt: „Das Whistleblower-Portal ist offensichtlich kein Denunziationsportal. Allerdings ist die Qualität der Informationen noch nicht so hoch wie erhofft. Aber nur ein richtiger Tipp unter Hunderten kann Hunderttausende Euro an hinterzogenen Steuern einbringen. Das Instrument der anonymen Auskunft ist daher grundsätzlich richtig und wichtig im Kampf gegen Steuerbetrug und für mehr Steuergerechtigkeit. Deshalb lohnt es sich sowohl offline als auch online.“
Zentrale Ergebnisse der Evaluation:
Zwischen August 2021 und Februar 2022 eingegangene Meldungen* | 2.608 |
Strafverfahren der Steuerfahndung eingeleitet | 12 |
Strafverfahren der Kriminal- und Bußgeldämter | 11 |
*Unwesentliche Referenzen wurden nicht gezählt.
Im Zeitraum Oktober 2021 bis Februar 2022 wurden für rund ein Prozent der Trinkgelder Strafverfahren bei den Finanzfahndungs-, Kriminal- und Bußgeldämtern eingeleitet. Aufgrund der Vielzahl zweifelhafter Hinweise zu Beginn wurden die Monate August und September nicht in die Auswertung einbezogen.
Anonyme Hinweise außerhalb des Hinweisgeberportals
Im Zeitraum August 2021 bis Februar 2022 | 402 |
Strafverfahren der Steuerfahndung eingeleitet | 11 |
Strafverfahren der Kriminal- und Bußgeldämter | 12 |
Kriminalitätsquote von 6,7 Prozent
Die Strafbeitreibungsquote liegt hier bei gut 6,7 Prozent, auch im Zeitraum von Oktober 2021 bis Februar 2022.
Daraus folgt jedoch nicht unmittelbar, dass die Qualität der Online-Informationen geringer ist. Nicht jeder nützliche Hinweis führt zur Einleitung eines Strafverfahrens. Häufig werden die Informationen an die zuständigen Außenprüfungsdienste der Finanzämter weitergeleitet. Nach Durchführung strafrechtlicher Ermittlungen können auch reine Steuerermittlungen eingeleitet werden. Solche Fälle fließen nicht in die Verwertungsquote ein, ebenso wenig Angaben zum Zuständigkeitsbereich des Zolls oder der Polizei.
Anonymes Hinweisgeberportal Baden-Württemberg
Seit Jahren ist es in allen Bundesländern möglich, telefonisch, per E-Mail oder Brief anonym Hinweise auf einen möglichen Steuerbetrug zu geben. Baden-Württemberg hat Ende August ein Portal online gestellt, auf dem solche anonymen Informationen auch digital abgegeben werden können. Gleichzeitig soll das Portal die Kommunikation bei Rückfragen ermöglichen.
Inspiriert von Landesregierung BW