Die Staatsanwaltschaft Bonn hat das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt gegen den ehemaligen Präsidenten der Sankt Augustiner Prinzengarde eingestellt. Staatsanwalt Sebastian Buß bestätigte, dass der Präsident der Prinzengarde bei einer Karnevalssitzung im Januar gegenüber einem Mädchen im Grundschulalter anzügliche Bemerkungen gemacht hatte. Diese Aussagen, die auf Videoaufnahmen festgehalten wurden, führten zu weitreichender Empörung, was eine Rechtsanwältin in Bonn veranlasste, eine Strafanzeige zu erstatten.
In den Aufnahmen war zu hören, wie der ehemalige Präsident der Prinzengarde sagte: „Endlich kann ich mit dir knutschen, ohne dass deine Mama mit mir schimpft.“ Sofort nach Bekanntwerden des Vorfalls trennte sich die Prinzengarde von ihrem Präsidenten und distanzierte sich von seinen Äußerungen. Obwohl Staatsanwalt Buß die Äußerungen als „grob geschmacklos“ bezeichnete, reichten sie nicht für einen Straftatbestand aus. Er erklärte, dass die hohen rechtlichen Hürden nicht erreicht wurden und die Äußerungen möglicherweise als Beleidigung betrachtet werden könnten, wofür jedoch keine Strafanzeige der Eltern vorliegt.