Der Bundesrat hat zwei Verordnungsentwürfe zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union genehmigt. Landwirtschaftsminister Peter Hauk freut sich darüber und betont, dass die Öko-Verordnungen des Bundes gegebenenfalls nachjustiert werden müssen und eine aktive Waldbewirtschaftung möglich bleiben muss.
„Mit den Öko-Verordnungen der Bundesregierung und den Maßnahmen zu Agrarumwelt, Klima und Tierschutz der Länder muss es allen Betrieben möglich sein, zu einer klima- und umweltschonenden Landwirtschaft beizutragen und Betriebseinkommen zu erwirtschaften.“ . Gegebenenfalls müssen wir hier nachjustieren. Auch von Klimawandel angedroht Wald erfordern auf allen Ebenen Rahmenbedingungen, die zum Walderhalt beitragen, in denen eine aktive Waldbewirtschaftung möglich bleibt. Er trägt maßgeblich zur Entwicklung klimaresilienter Mischwälder bei. Und natürlich brauchen wir das anfallende Holz, um fossilen Kohlenstoff zu reduzieren und die Klimaschutzziele zu erreichen“, sagte Ministerin Peter Hauk in dem Bundesrat in Berlin anlässlich der Abstimmung der Länder zu den von der Bundesregierung vorgelegten Verordnungsentwürfen zur Umsetzung der Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union (EU) in Deutschland ab 2023.
Die beiden Verordnungen enthalten detaillierte Regelungen zur Ausgestaltung der Direktzahlungen und der sogenannten Konditionalität und ergänzen damit die im Sommer dieses Jahres von der Bundesregierung veröffentlichten GAP-Gesetze.
Stärkung von Kleinunternehmen wird ausgebaut
Die Direktzahlungen der ersten Säule werden künftig um das Instrument der freiwilligen Öko-Regulierung ergänzt und auch in Deutschland werden gekoppelte Direktzahlungen wieder eingeführt. Die Stärkung kleinbäuerlicher Betriebe und die Förderung von Junglandwirten werden ausgebaut. Auch die Verlagerung von Direktzahlungen in die zweite Säule wird verstärkt, um den Länderprogrammen zur Entwicklung der Ländliches Gebiet zur Stärkung der. Die nun verabschiedete GAP-Direktzahlungsverordnung definiert die Voraussetzungen für den Erhalt der verschiedenen Direktzahlungen.
„Die bisherigen Reformdiskussionen waren lang und schwierig. Kein Wunder angesichts der Breite der politischen Ziele der GAP und der vielfältigen Anforderungen der Gesellschaft. Dies erforderte immer wieder einen harten Kampf um einen politischen Kompromiss“, betonte Minister Hauk.
Neue Anforderungen für landwirtschaftliche Betriebe
Mit der GAP-Konditionalitätsverordnung wurden die Grundvoraussetzungen für die Teilnahme von Betrieben am GAP-Fördersystem für Deutschland formuliert und auch an regionale Gegebenheiten angepasst. Die Konditionalität beschreibt unter anderem, wie die landwirtschaftlichen Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand zu erhalten sind. Auch landwirtschaftliche Betriebe müssen sich künftig neuen Anforderungen stellen. Dies sind beispielsweise der Schutz kohlenstoffreicher Böden, eine obligatorische Flächenstillegung von vier Prozent der Ackerfläche, eine obligatorische Fruchtfolge oder das Anpflanzen von Zwischenfrüchten und die Mindestbodenbedeckung für Ackerland im Winter.
Minister Peter Hauk mahnte, die Arbeit an der Umsetzung der GAP-Reform und die fachlichen und politischen Diskussionen müssten nun nahtlos weitergehen, denn Deutschlands GAP-Strategieplan werde Anfang 2022 der EU-Kommission zur Genehmigung vorgelegt. „Wir Länder haben Jahrzehnte“ Erfahrung mit der Bewilligung von Förderprogrammen durch die EU und die Notwendigkeit, gegebenenfalls im Detail nachzujustieren.
Lernphase 2023 und 2024 nutzen
Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Kommission viele Kommentare, Fragen und Änderungsanträge im Genehmigungsverfahren stellen wird“, warnte der Landwirtschaftsminister. Er plädierte dafür, die beschlossene Reform solide umzusetzen und die von der EU in den Jahren 2023 und 2024 eingeführte Lernphase zu nutzen, ohne das Kriterium des Bürokratieabbaus außer Acht zu lassen.
„Das Vorschlagsjahr 2023 wird zeigen, wie landwirtschaftliche Betriebe die neue GAP übernehmen werden. Bei vielen Maßnahmen bin ich zuversichtlich, dass sie gut angenommen werden und dazu beitragen, die gewünschten Ziele zu erreichen. Aber gerade bei dem komplexen Zusammenspiel der bundesweiten Öko-Verordnungen und der länderspezifischen Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen müssen wir genau hinschauen, ob bestimmte Betriebe benachteiligt werden. Gegebenenfalls müssen wir hier nachjustieren“, stellte Minister Peter Hauk klar.
Wir brauchen eine ambitionierte Forstpolitik
Forstminister Hauk sprach sich vor dem Bundesratsplenum für eine ambitioniertere Waldpolitik auf allen Ebenen aus. „Wir begrüßen es, dass die EU-Kommission in ihrer Neue Waldstrategie erkennt unseren integrativen und multifunktionalen Ansatz zur aktiven Sicherung aller Waldökosystemleistungen an. Mir ist es wichtig, dass auf europäischer Ebene der langen Tradition und stetigen Weiterentwicklung einer nachhaltigen, integrativen Waldbewirtschaftung in Baden-Württemberg und ganz Deutschland Rechnung getragen wird“, betonte Hauk.
In ihrer New Forest Strategy hat die EU zahlreiche Instrumente angekündigt, die künftig auch verbindlich auf die Mitgliedsstaaten und ihre Wälder wirken könnten. „Gleichzeitig müssen wir berücksichtigen, dass die eigentliche Umsetzung durch die Förster und Waldbesitzer vor Ort erfolgen muss. Die Praktiker brauchen noch einen gewissen Spielraum, um in ihrer täglichen Arbeit akut notwendige Entscheidungen professionell und mit Augenmaß treffen zu können. „
Damit ist ausdrücklich kein Persil-Zertifikat gemeint, sondern ein angemessenes Maß an politischer Kontrolle, das es gemeinsam zu finden gilt. „Wir müssen die Waldbesitzer auch weiterhin bei einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung unterstützen, denn nur so können wir den Wald fit für die Zukunft machen“, erklärte die Forstministerin.
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Inspiriert von Landesregierung BW