BERLIN (AP) – Ein deutsches Bundesgericht bestätigte am Dienstag eine Regierungsentscheidung aus dem vergangenen Jahr, zwei Tochtergesellschaften von Rosneft unter die Kontrolle deutscher Behörden zu stellen, und wies Beschwerden des russischen Ölgiganten zurück.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Mitte September getroffene Entscheidung, die Rosneft Deutschland GmbH und die Rosneft Refining and Marketing GmbH unter die Verwaltung der Bundesnetzagentur zu stellen, für rechtmäßig befunden.
Die Treuhandschaft, die ursprünglich bis zum 15. März verhängt wurde, gab den deutschen Behörden die Kontrolle über drei Raffinerien in russischem Besitz in Deutschland.
Rosneft machte damals etwa 12 % der deutschen Ölraffineriekapazität aus und importierte nach Angaben der deutschen Regierung jeden Monat Öl im Wert von mehreren hundert Millionen Euro (Dollar).
Bundeskanzler Olaf Scholz sagte im September, die Regierung sorge „auch mittel- und langfristig für die Versorgung Deutschlands mit Öl“. Er sagte, das gelte besonders für eine Raffinerie in Schwedt an der polnischen Grenze nordöstlich von Berlin, die Erdölprodukte für die Hauptstadt und einen Großteil Nordostdeutschlands liefert.
WERBUNG
Die Beschwerden gegen den Umzug beschuldigten die Regierung, ohne vorherige Anhörung vorgegangen zu sein, und argumentierten, dass dies nicht ausreichend begründet und unverhältnismäßig sei.
Das Gericht stellte fest, dass die Regierung unter den gegebenen Umständen nicht verpflichtet war, Rosneft anzuhören, bevor sie handelte. Hinweise auf einen möglichen Rückzug des Kapitals nährten die Befürchtung, dass die Tochterunternehmen zusammenbrechen könnten – ein Szenario, das die Regierung bereits bei der ehemaligen deutschen Einheit des Gaskonzerns Gazprom zu vermeiden versucht hatte, indem sie die Kontrolle über diese übernahm.
Deutschland verstaatlichte später die ehemalige Gazprom-Einheit, die in Securing Energy for Europe umbenannt wurde.
Das Bundeswirtschaftsministerium begrüßte das Gerichtsurteil vom Donnerstag und kündigte an, die Treuhandschaft für die Rosneft-Tochtergesellschaften um weitere sechs Monate zu verlängern.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sagte in einer Stellungnahme, das Urteil sei „eine gute Nachricht für die Versorgungssicherheit“ und für die Raffinerie Schwedt.
Quelle: APNews