Bürgerbeteiligung

Effektiver Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch

Der Bundesrat hat drei Initiativen aus Baden-Württemberg zum wirksameren Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch beschlossen. Justizminister Guido Wolf forderte, dass Sexualstraftätern, die wegen Straftaten gegen Kinder verurteilt wurden, der professionelle und freiwillige Kontakt zu Kindern und Jugendlichen dauerhaft verweigert werden kann.

Der Bundesrat hat in seiner 993. Sitzung Am Freitag, den 18. September 2020, wurden drei Initiativen aus Baden-Württemberg für einen wirksameren Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch beschlossen. Die unter dem Eindruck des sogenannten „Staufen-Missbrauchsfalls“ eingesetzte Kinderschutzkommission hatte über Monate in Baden-Württemberg zahlreiche Einzelempfehlungen ausgearbeitet, um den Kinderschutz zu verbessern und weiterzuentwickeln. Das Justizministerium und für Europa hat die Empfehlungen zu seinem Verantwortungsbereich unverzüglich umgesetzt und damit die drei Vorschläge zur Änderung des Bundesrechts erfolgreich in den Bundesrat eingebracht.

Justizminister Guido Wolf sagte: „Der Missbrauchsfall in Staufen hat niemanden im Land gleichgültig gelassen. Was dort ans Licht kam, betraf alle. Das allein reicht aber nicht aus. Wir müssen aus diesen Vorfällen lernen und sie initiieren, wenn es rechtliche Möglichkeiten für Änderungen und Verbesserungen gibt. Wir haben das getan und wichtige Impulse und konkrete Vorschläge aus Baden-Württemberg zum besseren Schutz von Kindern geliefert. Der Bundesrat hat sich heute unseren Initiativen angeschlossen und damit ein starkes Signal für einen wirksameren Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch gesendet. „“

Kinderschutz im Familienverfahrensrecht

Mit dem Gesetzentwurf von Baden-Württemberg zur Verbesserung des Kinderschutzes im Familienverfahrensrecht (BR DR 360/20) wurden die Vorschläge der Kinderschutzkommission zur Änderung des Verfahrensrechts in Familienangelegenheiten und in Fragen der freiwilligen Zuständigkeit (FamFG) umgesetzt werden. Die neuen Regelungen schärfen die Ermittlungen des Familiengerichts in Bezug auf Kinderschutzverfahren, stellen das betroffene Kind noch stärker in den Mittelpunkt und stärken die Zusammenarbeit zwischen dem Familiengericht und dem Jugendamt.

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Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Minderjährige in kinderbezogenen Angelegenheiten immer zum Rechtsberater ernannt werden müssen. In einem neuen Paragraph 160a FamFG unter der Überschrift „Anhörung Dritter“ sollte klargestellt werden, dass das Familiengericht auch Dritte persönlich hört, sofern dies veranlasst wird. Es ist richtig, dass die Anhörung Dritter bereits möglich ist und erforderlichenfalls im Rahmen der Untersuchungspflicht des Gerichts eingeleitet wird. In der Praxis wird diese Option nach den Erkenntnissen der Kinderschutzkommission jedoch nur mit Vorsicht angewendet. Darüber hinaus sieht der Gesetzesentwurf eine gesetzliche Regelung vor, nach der das Familiengericht auch die Machbarkeit und Umsetzung geplanter Maßnahmen mit dem Jugendamt erörtern muss. Damit soll sichergestellt werden, dass geeignete Maßnahmen angeordnet werden, die anschließend auch vom Jugendamt überwacht werden können.

Stärkung der Führungsaufsicht

Justizminister Guido Wolf sagte: „Wir sind der Meinung, dass in Verfahren vor dem Familiengericht der Sachverhalt umfassend ermittelt werden muss – das ist vor allem, um zu den richtigen Entscheidungen zu gelangen. Daher sollte beispielsweise gesetzlich besonders betont werden, dass dies die persönliche Anhörung Dritter einschließen kann. Wir wollen das Institut für Verfahrensunterstützung zum Wohle der betroffenen Kinder stärken. Darüber hinaus sollte die Verpflichtung zum Informationsaustausch zwischen dem Gericht und dem Jugendamt ausdrücklich gesetzlich festgelegt und damit gestärkt werden. „“

Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Stärkung der Verhaltensaufsicht (BR DR. 362/20) zielt insbesondere darauf ab, das Überwachungssystem zu stärken, indem die Höchststrafen nach Paragraph 145a des Strafgesetzbuchs angehoben werden (Verstoß gegen Anweisungen während der Überwachung von Verhalten) aus den letzten drei fünf Jahren. Justizminister Wolf erklärte: „Wir glauben, dass Bestrafung in einem Bereich notwendig ist, der in der Diskussion der letzten Wochen noch nicht aufgetaucht ist: Eine der größten Herausforderungen für Straftäter, die wegen sexuellen Kindesmissbrauchs verurteilt wurden, ist die Vermeidung neuer Straftaten nach deren Erlass Gefängnisstrafe verbüßt ​​worden. Die Täter erhalten im Rahmen einer angeordneten Verhaltensüberwachung regelmäßig Anweisungen, wobei die Verletzung einer solchen Anweisung eine neue Straftat darstellt. Das Gesetz sieht derzeit eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren für diese Straftat vor. Dieses Maximum reicht nicht aus und muss auf fünf Jahre erhöht werden. Denn die Täter sind in der Regel Personen mit Erfahrung in Haft, die nicht ausreichend davon abgehalten werden können, die Anweisungen durch kurzfristige Inhaftierung oder Geldstrafe zu verletzen. „“

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Anhaltendes Risiko für Kinder und Jugendliche

Der Bundesrat hat außerdem einen Beschluss zur wissenschaftlichen Bewertung von Kinderschutzverfahren und zu Änderungen des Bundeszentralregistergesetzes gefasst. Auf Initiative Baden-Württembergs hatte sich der Bundesrat bereits im Februar für die uneingeschränkte Aufnahme von Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und anderen Dingen in die erweiterte Verhaltensbescheinigung ausgesprochen “(Bundesratsdrucksache 645/19). Der Bundesjustizminister hat dies noch nicht aufgegriffen. Stattdessen sieht der Ministerentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz nur noch eine Verlängerung der Frist für die Einreise, einschließlich geringfügiger Verurteilungen, für Straftaten vor, die für den Schutz von Kindern und Minderjährigen von besonderer Bedeutung sind, und für die Verdoppelung der Frist Mindestrückzahlungsfristen für diese Verurteilungen.

Aus Sicht des Justizministeriums reicht dies nicht aus: Die anhaltende Aktualität der Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch sexuellen Missbrauch, die von Personen mit früheren Überzeugungen mit pädophilen Tendenzen begangen werden könnte, erfordert ein gewisses Maß an Schutz für Minderjährige erhöht werden. Justizminister Wolf sagte: „Wir möchten, dass Sexualstraftätern, die wegen Straftaten zum Nachteil von Kindern verurteilt wurden, der professionelle und freiwillige Kontakt zu Kindern und Jugendlichen dauerhaft verweigert wird. Ich bin überzeugt, dass der Schutz von Minderjährigen erfordert, dass Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern auf unbestimmte Zeit erfasst werden. Sobald eine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in die erweiterte Verhaltensbescheinigung aufgenommen wurde, darf sie niemals verschwinden. Das Bundesministerium der Justiz greift unseren Änderungsvorschlag auf, will aber nur eine Verlängerung. Aus meiner Sicht ist das nicht genug. Der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen vor Sexualstraftätern muss in solchen Konstellationen Vorrang haben. „“

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Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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