Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges und Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek machen sich in Brüssel für eine gesamteuropäische Lösung in der Asylpolitik stark. Im Rahmen der Abendveranstaltung am 21. März 2023 zum Thema „Das neue gesamteuropäische Asylsystem – endlich Abhilfe in der Migrationskrise?“ in der Vertretung des Landes Baden-Württemberg bei der Europäischen Union in Brüssel wurden vor hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern der Institutionen der Europäischen Union (EU) konkrete Erwartungen an ein Gesamteuropäisches Asylsystem diskutiert:
Faire Verteilung der Asylsuchenden innerhalb von Europa
„Wir brauchen Europa, um Zuwanderung wirksam zu steuern und zu begrenzen. Um dafür zu sorgen, dass wir denjenigen helfen können, die unsere Hilfe brauchen – ohne diejenigen zu überfordern, die helfen wollen. Dafür sind die Mitgliedstaaten, ist Deutschland, ist Baden-Württemberg auf ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem, das diesen Namen verdient, mehr denn je angewiesen“, so Ministerin Marion Gentges.
Die Bundesrepublik Deutschland ist bezogen auf die Gesamtzahl der Asylanträge im EU-weiten Vergleich mit weitem Abstand Spitzenreiter mit rund 244.000 Asylanträgen 2022 (2021: rund 191.000), gefolgt von Frankreich mit rund 156.000, Spanien mit rund 118.000 und Österreich mit rund 109.000 Asylanträgen.
Baden-Württemberg ist durch die seit vielen Monaten hohe Zahl an Asylbewerberinnen und -bewerbern und die gleichzeitige Unterbringung und Versorgung von über 150.000 Geflüchteten aus der Ukraine stark unter Druck. Für das Jahr 2022 hat sich die sehr hohe Zahl aus 2021 noch einmal fast verdoppelt auf rund 28.000 Asylerst- und Asylfolgeanträge in Baden-Württemberg. In den ersten beiden Monaten des Jahres 2023 wurden in Baden-Württemberg etwas mehr als 4.600 Asylsuchende aufgenommen. Im entsprechenden Zeitraum des Vorjahres waren es rund 2.700.
Möglichst einheitliche Standards innerhalb der Europäischen Union
Innerhalb der Europäischen Union braucht es möglichst einheitliche Standards in Sachen Unterbringung, Unterhalt und medizinischer Versorgung. Standards, die sich nicht an heutigen Maximalleistungen, aber eben auch nicht an aktuellen Minimalleistungen orientieren sollten.
Staatssekretär Siegfried Lorek sagte: „Ein effizientes System zur Verteilung der Geflüchteten auf die Mitgliedstaaten ist unerlässlich. Nur so können wir verhindern, dass sich die angespannte Lage der Länder und Kommunen noch weiter zuspitzt. Daher appellieren wir dringend an den Bund und die EU, für weniger ungeregelten Zuzug sowie eine gerechte Migrationssteuerung zu sorgen. Dabei müssen gleichzeitig möglichst einheitliche Standards in Sachen Unterbringung, Unterhalt und medizinischer Versorgung geschaffen werden, um Fehlanreize für einen Aufenthalt in Deutschland zu beseitigen. Nur so schaffen wir eine faire und gerechte Verteilung innerhalb der EU“.
Schutz der Außengrenzen der Europäischen Union
Die Bundespolizeidirektion Stuttgart stellte in ihrem Zuständigkeitsbereich in Baden-Württemberg vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 insgesamt 13.839 unerlaubte Einreisen fest, ein Plus von 128,4 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
Ministerin Gentges sagte: „Die gesamteuropäische Verantwortung muss sich auch in einer sofortigen und lückenlosen Erfassung sowie Identitätsklärung der Asylsuchenden an den EU-Außengrenzen zeigen. Wir müssen wissen, wer sich bei uns in der EU aufhält. Daher sollte der Schutz unserer Außengrenzen zur zentralen Gemeinschaftsaufgabe der EU und der Mitgliedstaaten werden. Dieser Gesamtansatz wäre ein elementarer Beitrag zur Entlastung unseres Aufnahmesystems und damit auch unserer Städte, Gemeinden und Landkreise in Baden-Württemberg.“
Im Bereich von Rückführungen verstärkt europäische Lösungen
„Auch im Bereich der Rückführungen brauchen wir dringend eine europäische Lösung“, appellierte Marion Gentges. „Dort, wo die Probleme in Sachen Asyl und Migration konkret werden, wissen wir, dass es Europa braucht, um Zuwanderung insgesamt wirksam zu steuern und irregulären Zuzug zu begrenzen.“
Staatssekretär Siegfried Lorek ergänzte: „Wir müssen die Möglichkeiten im Bereich der Rückführung als EU auch wirklich nutzen. Der Visa-Hebel bietet eine Möglichkeit, die wirkt. Er muss gegenüber unkooperativen Herkunftsländern konsequent eingesetzt werden. Die Bundesregierung muss ihre Zurückhaltung beim Visa-Hebel dringend ablegen.“ Der Visa-Hebel ist ein Sanktionsmechanismus gegenüber Drittstaaten, bei dem der Zugang zu Visa für Staatsangehörige des betreffenden Staates eingeschränkt wird. Herkunftsländer werden so dazu bewegt, bei der Rücknahme ihrer Staatsangehörigen besser zu kooperieren.
Im Rahmen der Podiumsdiskussion, an der unter anderem Staatssekretär Siegfried Lorek und Beate Gminder, stellvertretende Generaldirektorin der EU-Kommission (Generaldirektion Migration und Inneres) teilnahmen, wurde über Lösungen für die angespannte Migrationssituation innerhalb der EU und über den derzeitigen Gesetzgebungsprozess des neuen gesamteuropäischen Asylsystems diskutiert. Weitere Teilnehmer der Diskussion waren Lena Düpont, Erik Marquardt und Migrationsforscher Gerald Knaus.
Am 22. März 2023 haben sich Ministerin Gentges und Staatssekretär Lorek mit weiteren Vertreterinnen und Vertretern der EU getroffen und sich unter anderem zu europäischen Lösungen bei aktuellen Migrationsfragen und dem Gesetzgebungsprozess des neuen gesamteuropäischen Asylsystems ausgetauscht.
Gemeinsames Europäisches Asylsystem
Seit 1999 arbeitet die EU an dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (kurz: GEAS) – seither sind verschiedene Rechtsakte erlassen worden (insbesondere die Dublin-III-Verordnung), die heute die Grundlage für einen Raum des Flüchtlingsschutzes und der Solidarität in der EU bilden. Kernelemente und -ziele des GEAS sind die EU-weite Harmonisierung der Schutz- und Aufnahmenormen sowie ein effektives System der Zuständigkeitsbestimmung und Verteilung von Asylsuchenden.
Die Europäische Kommission hat am 23. September 2020 ein neues Migrations- und Asylpaket zur umfassenden Reform des GEAS vorgeschlagen. Dem neuen Paket soll das Prinzip von Solidarität und gerecht geteilter Verantwortung zugrunde liegen. Das Reformpaket umfasst mehrere Legislativvorschläge, die in der Folgezeit im Europäischen Rat und im Europäischen Parlament erörtert wurden oder derzeit noch erörtert werden. Insbesondere soll dabei eine Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung die bisherige Dublin-III-Verordnung ersetzen. Auch soll das Verfahren an den Außengrenzen der EU reformiert werden und auf diese Weise zu erhöhter Sicherheit im Schengen-Raum, beschleunigten Verfahren und weniger Sekundärmigration führen.
Inspiriert von Landesregierung BW