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Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen in einer Insolvenz – Antworten für Mitarbeitende und Personalverantwortliche

Im vergangenen Jahr haben in Deutschland rund 17.800 Unternehmen einen Insolvenzantrag gestellt, von denen mindestens 165.894 Beschäftigte betroffen waren, wie das Statistische Bundesamt vor Kurzem bekannt gab. Dr. Elke Trapp-Blocher, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Schultze & Braun in Stuttgart, stellt fest, dass der Anstieg der Unternehmensinsolvenzen auch in diesem Jahr weitergehen wird, da die Insolvenzantragspflicht seit Jahresbeginn wieder in vollem Umfang in Kraft ist. Mit jedem Insolvenzantrag beginnt für die Mitarbeiter die Sorge um ihren Arbeitsplatz. Personalverantwortliche sollten sich deshalb rechtzeitig mit den arbeitsrechtlichen Auswirkungen einer Insolvenz vertraut machen, um ihre Kollegen umfassend informieren zu können und zur Sanierung des insolventen Unternehmens beitragen zu können.

Trapp-Blocher betont, dass Insolvenzen Teil des Wirtschaftslebens sind und grundlegende Fragen aufwerfen, deren Antworten existenziell wichtig sind. Daher ist es für Personalverantwortliche von großer Bedeutung, die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen in einer Insolvenz zu kennen. Eine Insolvenz bedeutet nicht, dass das Unternehmen in einen rechtsfreien Raum tritt, und Arbeitnehmer haben trotz ihrer Sonderstellung in Insolvenzverfahren bestimmte Rechte. Das Arbeitsverhältnis bleibt zunächst gültig, kann aber nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit einer maximalen Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

Eine der wichtigsten Fragen nach dem Stellen eines Insolvenzantrags ist die nach dem Gehalt oder Lohn. Arbeitnehmer haben Anspruch auf Insolvenzgeld der Agentur für Arbeit, allerdings erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Der vorläufige Insolvenzverwalter kümmert sich in der Regel um eine Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes, damit die Arbeitnehmer nicht drei Monate auf ihre Vergütung warten müssen. Das Insolvenzgeld ist durch die Beitragsbemessungsgrenze der Renten- oder Arbeitslosenversicherung gedeckelt.

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Mit Blick auf eine mögliche Freistellung von Arbeitnehmern in der Insolvenz, betont Trapp-Blocher, dass der Insolvenzverwalter nicht willkürlich handeln darf. Er ist an die Grenzen des sogenannten billigen Ermessens gebunden und muss soziale Gesichtspunkte berücksichtigen, wie Alter, Betriebszugehörigkeit oder Unterhaltspflichten.

Insgesamt gilt für Arbeitnehmer in der Insolvenz eine Sonderstellung. Es ist wichtig, dass Personalverantwortliche die Veränderungen in den verschiedenen Phasen eines Insolvenzverfahrens kennen und ihre Kollegen schnell und umfassend informieren können. Jeder kann von der Insolvenz seines Arbeitgebers betroffen sein.



Quelle: Schultze & Braun GmbH & Co. KG / ots

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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