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DFS beendet erfolgreiche Testphase für umweltschonende TEDGO-Verfahren am Flughafen Stuttgart

Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH wird ab dem 13. Juni 2024 die kurzen „TEDGO“-Abflugverfahren am Flughafen Stuttgart bei Betriebsrichtung Ost im Regelbetrieb anwenden. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) gab bekannt, dass diese Verfahren bestehen bleiben. Die Fluglärmkommission für den Flughafen Stuttgart hat keine Grundlage gefunden, um das Verfahren zurückzunehmen. Gutachten haben gezeigt, dass die TEDGO-Verfahren objektiv weniger Lärm und CO2 verursachen. Der Probebetrieb für die Abflugverfahren endete bereits am 22. Februar 2024, aber die DFS hatte bereits vorher entschieden, sie weiterhin zu nutzen. Während des Probebetriebs war maximal zwei Abflüge pro Stunde erlaubt. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim am 11. Juni 2024 wird erwartet. Mit der Rücknahme der Klagen gegen die neuen Verfahren gibt es keinen Sachgrund mehr, um ihre regelmäßige Nutzung zu verhindern.

Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH ist ein bundeseigenes Unternehmen mit rund 5.700 Mitarbeitern. Es sorgt für einen sicheren und pünktlichen Flugverlauf und betreibt Kontrollzentralen in Bremen, Karlsruhe, Langen und München sowie Tower an den 15 internationalen Verkehrsflughäfen in Deutschland. Die DFS Aviation Services GmbH, eine Tochtergesellschaft der DFS, vermarktet flugsicherungsnahe Produkte und Dienstleistungen und ist für die Flugverkehrskontrolle an neun deutschen Regionalflughäfen verantwortlich. Das Unternehmen arbeitet auch an der Integration von Drohnen in den Luftverkehr und hat mit der Deutschen Telekom das Joint Venture Droniq GmbH gegründet.

Tabelle: Informationen zu den TEDGO-Verfahren am Flughafen Stuttgart

Parameter Wert
Name TEDGO-Verfahren
Startdatum 13. Juni 2024
Betriebsrichtung Ost
Lärmreduktion Ja
CO2-Reduktion Ja
Klagen gegen Verfahren Rücknahme
Entscheidung des VGH 11. Juni 2024

Das TEDGO-Verfahren am Flughafen Stuttgart ist ein positiver Schritt in Richtung umweltschonenderer Flugverfahren. Es wird erwartet, dass die Verfahren sowohl den Lärm als auch den CO2-Ausstoß reduzieren. Die Entscheidung des VGH wird von Interesse sein, da sie die Zukunft dieser Abflugverfahren beeinflussen kann. Durch die regelhafte Nutzung der TEDGO-Verfahren könnten positive Auswirkungen auf die Umwelt und die Lebensqualität der Anwohner des Flughafens erzielt werden.

Siehe auch  Streit um Biohof: Parteien einigen sich nach Verhandlung vor Zivilrichterin


Quelle: DFS Deutsche Flugsicherung GmbH / ots

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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