Ein neuer Vertrag zwischen der Schweiz und Deutschland hat dazu geführt, dass Bußgelder aus der Schweiz nun auch in Deutschland vollstreckt werden können. Bisher waren Strafzettel aus der Schweiz in Deutschland nicht verfolgt worden. Die gegenseitige Vollstreckung von Knöllchen wurde durch einen im letzten Herbst im Bundestag beschlossenen Vertrag geregelt. Obwohl ähnliche Regelungen bereits in einem alten Polizeivertrag aus dem Jahr 2009 enthalten waren, wurden sie nie in Kraft gesetzt.
Laut dem Justizministerium in Deutschland werden dieses Jahr etwa 3000 eingehende und 1500 ausgehende Ersuche für die Vollstreckung von Bußgeldern erwartet. Ab 2025 sollen diese Zahlen auf 5000 eingehende und 6000 ausgehende Ersuche steigen. Das Bundesamt für Justiz in Bonn ist für die Durchführung der Vollstreckungen zuständig. Die Voraussetzung für ein Vollstreckungshilfeersuchen ist, dass die verhängte Geldstrafe mindestens 70 Euro beziehungsweise 80 Schweizer Franken beträgt.
In der Schweiz liegen die Bußgelder oft über dieser Schwelle, beispielsweise kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 Kilometern pro Stunde bereits ab 180 Euro. Im Vergleich dazu wären in Deutschland nur etwa 60 Euro fällig. Ein Parkverstoß kann in der Schweiz bereits ab 40 Euro geahndet werden, währenddessen in Deutschland ein Verstoß ab 10 Euro geahndet wird. Diese neuen Regelungen bedeuten, dass sowohl Schweizer in Deutschland als auch Deutsche in der Schweiz strenger zur Kasse gebeten werden, wenn sie gegen Verkehrsregeln verstoßen.