Vor dem Verwaltungsgericht in Stuttgart hat die Deutsche Bahn am Freitag einen Rechtsstreit für sich entschieden. Die Klage, die von Kritikern eingereicht wurde und die Offenlegung von Brandschutz-Simulationen für das Bauprojekt Stuttgart 21 forderte, wurde abgewiesen. Der Grund dafür war, dass die Bahn die betreffenden Unterlagen nicht mehr besitzt.
In dem Prozess wurde diskutiert, ob es noch Videos von Simulationen zur Evakuierung von Zügen aus den Tunneln des Milliarden-Projekts Stuttgart 21 gibt. Stephan Gundel, der Sicherheitsleiter der beauftragten Schweizer Firma Gruner AG, gab eine klare Antwort auf diese Frage: Nein. Richterin Brigitte Roth entschied daraufhin zugunsten der DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (PSU) und wies die Klage auf Offenlegung der Unterlagen ab, da nichts vorhanden war, was vorgelegt werden konnte.
Die Kritiker von Stuttgart 21 sind der Ansicht, dass der Brandschutz in den Tunneln unzureichend sei und fordern daher Transparenz bezüglich der Sicherheitsmaßnahmen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bringt jedoch zum Ausdruck, dass die Bahn nicht verpflichtet ist, Gutachten offenzulegen, die sie nicht mehr besitzt.
Die Klage zum Brandschutz bei Stuttgart 21 und die Auseinandersetzung um die fehlenden Simulationen zur Evakuierung des Tunnels verdeutlichen die fortlaufenden Kontroversen und Herausforderungen im Zusammenhang mit dem umstrittenen Bauprojekt. Die Entscheidung des Gerichts könnte Auswirkungen auf die weitere Entwicklung und Bewertung von Stuttgart 21 haben und dient als Beispiel für die komplexe rechtliche und technische Dimension des Projekts.