1.000 Biogasanlagen versorgen Baden-Württemberg zuverlässig mit Strom und Wärme. Im Rahmen des „Osterpakets“ wurde das Hopfengesetz novelliert: Rund zwei Millionen Euro an Fördermitteln der Europäischen Union stehen den deutschen Hopfenpflanzerverbänden jährlich noch zur Verfügung.
„Wir sehen die heutige Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf über Sofortmassnahmen zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Massnahmen im Strombereich als wichtigen und dringend notwendigen Schritt Energiewende“, sagte der Minister für Ernährung, ländliche Angelegenheiten und Verbraucherschutz Peter Huk Am Rande von 1021. Sitzung des Bundesrates am 20. Mai 2022 in Berlin.
Mit dem sogenannten „Osterpaket“ werden umfangreiche Anpassungen im Planungs-, Bau-, Genehmigungs-, Natur- und Artenschutzrecht sowie eine grundlegende Überarbeitung des geltenden Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen. „Uns war wichtig, dass die Bioenergie weiterhin ihren Beitrag zum Ausbau von Erneuerbare Energien leisten kann und einen angemessenen Platz im Energiemix behält. Deshalb haben wir in den Beratungen Vorschläge eingebracht und unterstützt, die eine Verbesserung der Rahmenbedingungen beinhalten und einen wirtschaftlichen Betrieb von Biomasseanlagen ermöglichen“, sagte Minister Hauk und nannte beispielhaft folgende Punkte:
„Wir plädieren für die Abschaffung der endogenen Mengensteuerung in Biomasseanlagen, weil wir das begrenzte Ausschreibungsvolumen nicht weiter reduzieren wollen. Wir unterstützen auch die Verbesserung der Nachsorgeregelungen für Kleingüllebetriebe nach Ablauf der 20-jährigen Festvergütung.“ Dazu gehören eine Erhöhung der Vergütungssätze und eine Streichung der Stichtagsregelung für Kleingülleanlagen.
Kombinieren Sie Lebensmittelproduktion und Solarstromerzeugung
Die neuen Regelungen für sog Agrar-Photovoltaikanlagen (Agri-PV) ermöglichen es, die Flächenkonkurrenz zwischen Nahrungsmittelproduktion und Solarstromerzeugung auszugleichen. „Unsere Betriebe müssen mehr denn je ihren Beitrag zur globalen Ernährungssicherung leisten. Wir begrüßen daher sehr, dass Agri-PV-Anlagen nun an den regulären Ausschreibungen teilnehmen können und einen entsprechenden Zuschlag von bis zu 1,2 Cent pro Kilowattstunde erhalten“, betonte Minister Hauk. Sie setzen sich auch dafür ein, dass Agri-PV-Anlagen dies können nicht nur auf Acker- und Streuobstwiesen oder Dauerkulturen, sondern auch auf Dauergrünland angelegt werden.
Die massiv gestiegenen Kosten für Solarmodule, Wechselrichter und Handwerkerleistungen führen dazu, dass sich die Eigenversorgung mit Strom ohne Förderung nicht mehr lohnt. „Deshalb habe ich mich gegen die Einspeisepflicht ausgesprochen und mich auch dafür eingesetzt, dass entsprechende Förderprogramme aufgelegt werden, um wirtschaftliche Hemmnisse für die Photovoltaiknutzung und Investitionen in Batteriespeicher abzubauen“, sagte Verbraucherschutzminister Hauk.
Eine geplante Erweiterung der Fläche für Photovoltaik-Freiflächenanlagen um einen Korridor von 200 Metern auf beiden Seiten entlang von Bundes- und Landesstraßen wird jedoch angesichts der zu erwartenden Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Strukturen mit Sorge betrachtet. „Eine massive Erweiterung von Photovoltaik ist unbestritten und dringend erforderlich. Dies sollte jedoch vorrangig auf bereits versiegelten Flächen und Dachflächen erfolgen. Diese weitreichende Flächenausdehnung könnte die Dachflächen entlasten und den Marktpreis für die größeren landwirtschaftlichen Bewirtschaftungseinheiten erhöhen, die für die Betriebe besonders wertvoll sind“, sagte Minister Hauk.
Förderungen für deutsche Hopfenerzeugerorganisationen sind weiterhin möglich
Mit der Änderung des Hopfengesetz schafft die Voraussetzungen dafür, dass deutsche Hopfenerzeugerorganisationen künftig Fördermittel der Europäischen Union (EU) erhalten können. In der größten Erzeugerorganisation, der HVG Hopfenverarbeitungsgenossenschaft e. G. im bayerischen Wolznach sind auch Betriebe aus dem baden-württembergischen Hopfenanbaugebiet Tettnang organisiert. „Deshalb freue ich mich sehr, dass mit der Novellierung des Hopfengesetzes EU-Fördergelder in Höhe von bis zu 2,188 Millionen Euro pro Jahr an die deutschen Hopfenerzeugerorganisationen fließen können. Auf diese Weise können Investitionen in die Zukunftsfähigkeit des Hopfenanbaus getätigt werden.“ unterstützt“, sagte Minister Hauk.
Tettnang ist Deutschlands drittgrößtes Hopfenanbaugebiet. In den letzten Jahren ist die Hopfenfläche auf fast 1.500 Hektar gewachsen. Das zeigt, dass der Tettnanger Hopfen weltweit geschätzt wird. Minister Hauk betont die Bedeutung der Hopfentestanlage Tettnang-Straß: „Die Hopfentestanlage ist eine wichtige Infrastruktureinrichtung für unsere 125 Hopfenbetriebe. Hier werden Sorten getestet, Praxisversuche durchgeführt und ein Pflanzenschutzwarndienst eingerichtet. was eine Voraussetzung für gezielten Pflanzenschutz ist.“ Das Testmaterial wird von geteilt Bezirksamt des Bodenseekreises und der Landtechnikzentrum Augustenberg (LTZ) gepflegt.
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