
Justizministerin Marion Gentges zog ein Jahr nach der Stuttgarter Krawallnacht Bilanz. Auf Polizei und Justiz des Landes ist Verlass – bei der Verfolgung von Straftaten im Rahmen der Stuttgarter Krawallnacht und weit darüber hinaus. Die Justiz muss weiterhin so ausgestattet sein, dass sie ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen kann.
Minister für Justiz und Migration Marion Gentges hat in der aktuellen Debatte des Landtages von Baden-Württemberg ein Jahr nach der Stuttgarter Nacht der Aufruhr Bestandsaufnahme. Die Justiz im Land hat gezeigt, dass man sich auf sie verlassen kann. Umso wichtiger ist es, die Justiz weiterhin so auszustatten, dass sie ihre Aufgabe richtig erfüllen kann.
Justizministerin Marion Gentges sagte: „Die Nacht vom 20. auf den 21. Juni 2020 war die kürzeste Nacht des Jahres, aber für die Polizei die längste. Was ein schöner Mittsommerabend hätte sein können, verwandelte sich für Einsatzkräfte, Passanten und Geschäftsinhaber in einen Sommernachtstraum. Die Bilder der Ereignisse in der Stuttgarter Innenstadt waren für uns alle schockierend. Die Menschen im Land konnten zu Recht erwarten, dass die Vorfälle energisch aufgeklärt und die Verantwortlichen für ihr Handeln zur Rechenschaft gezogen werden. Justiz und Polizei haben die Täter akribisch und nachdrücklich ermittelt, um sie vor Gericht zu stellen. „
Mehr als 150 Voruntersuchungen
„Unmittelbar nach den Ausschreitungen wurde bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart ein Ermittlungsteam eingesetzt, um die Verbrechen der Stuttgarter Krawallnacht aufzuklären und zu verfolgen. Ein Jahr nach den Ausschreitungen können Ermittlungsbehörden und Gerichte nun Bilanz ziehen. Gegen mehr als 150 Personen wurden Ermittlungen eingeleitet. Gegen mehr als 100 Personen wurde Anklage erhoben oder Strafen beantragt. Innerhalb eines Jahres wurden 83 Personen verurteilt, 65 davon bereits rechtskräftig. Die hohe Zahl bereits abgeschlossener Gerichtsverfahren zeigt die große Hingabe, mit der die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte die Verfahren bearbeitet haben. Das ist ein wichtiges Signal: Die Strafe folgt buchstäblich auf den Fuß. Bei uns gibt es keine rechtswidrigen Bereiche. Auf Polizei und Justiz ist Verlass. Der Rechtsstaat hat funktioniert. Er sprach schnell richtig. „
Nun stellt sich die Frage: „Wie schaffen wir es, solche Auswüchse in Zukunft zu vermeiden und die Rechtsstaatlichkeit handlungsfähig zu machen? Zur Vorbeugung ist die Sicherheitspartnerschaft (PDF) zwischen der Stadt Stuttgart und dem Land Baden-Württemberg von zentraler Bedeutung. Als Justiz verlassen wir uns auf ein weiteres Haus des Jugendrechts in Stuttgart-Mitte. Ihr Mehrwert liegt darin, dass alle an den Ermittlungen Beteiligten – Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendamt, Jugendgerichtshilfe – von Anfang an eng zusammenarbeiten. Strafverfolgung und Hilfe aus einer Hand, zumindest aus einer Hand, tragen dem Erziehungskonzept des Jugendstrafrechts in besonderer Weise Rechnung. „
Über 1.000 neue Stellen in der Justiz seit 2016
„Um die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaates langfristig zu sichern, ist eine konsequente Strafverfolgung nach wie vor unabdingbar. Eine konsequente Strafverfolgung ist nur mit ausreichend Personal möglich! Eine nicht zu unterschätzende Voraussetzung für eine schnelle Aufarbeitung der Krawallnacht war der Stellenaufbau in den letzten Jahren. In der letzten Legislaturperiode wurde die Justiz durch die grün-schwarze Landesregierung mit über 1.000 neuen Stellen flächendeckend deutlich gestärkt. Ich möchte auch den Oppositionsgruppen meinen Dank aussprechen, die diese Positionserhöhung unterstützt haben. Dazu wurden 352 neue Stellen bei Gerichten und Staatsanwälten im höheren Dienst geschaffen. Ein Novum in der Geschichte der baden-württembergischen Justiz, das mit einer echten Stärkung des Rechtsstaates einherging. „
„Aber klar ist auch, dass die Justiz und ihre Ausstattung im Fokus von Politik und Öffentlichkeit bleiben müssen, wenn wir einen funktionierenden Rechtsstaat garantieren wollen. Dies gilt umso mehr, als die Strafgerichte und Staatsanwaltschaften vor zahlreichen neuen, auch personalintensiven Herausforderungen und Aufgaben stehen. Hier ist zunächst einmal das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität anrufen. Damit werden Anbieter sozialer Netzwerke verpflichtet, bestimmte kriminelle Inhalte zu melden. Aufgrund polizeilicher Erfahrungen ist davon auszugehen, dass dies zu einem Anstieg von rund 17.500 Ermittlungsverfahren im Bereich Hasskriminalität und weiteren 2.000 Ermittlungsverfahren im Bereich Kinderpornografie führen wird. „
Auf Polizei und Justiz ist Verlass
Abschließend sagte Minister Gentges: „Auf die baden-württembergische Polizei und Justiz kann man sich bei der Verfolgung von Straftaten in der Stuttgarter Nacht und weit darüber hinaus verlassen. Deshalb müssen die Politik, auch wir, die Polizei und die Justiz verlässliche Partner sein. Wir müssen die Justiz weiterhin so ausstatten, dass sie ihre Aufgabe richtig erfüllen kann. Mit dem Funktionieren von Justiz und Rechtsstaat sichern wir das Fundament unserer Gemeinschaft. So gewährleisten wir letztendlich die Sicherheit der Menschen in Baden-Württemberg. „
.
Inspiriert von Landesregierung BW