Bundesgerichtshof erleichtert Schadensersatz für Dieselfahrer
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Hürden für Schadensersatzklagen von Dieselkäufern in Deutschland deutlich gesenkt. Laut dem BGH haben Autokäufer, deren Dieselfahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung wie dem sogenannten Thermofenster ausgestattet sind, Anspruch auf Entschädigung, sofern die Autobauer fahrlässig gehandelt haben.
Die Entscheidung des BGH kommt nach einer Klage mehrerer Dieselfahrer gegen verschiedene große Hersteller. Bislang wurde ein Thermofenster nicht als bewusst eingesetzte Betrugssoftware angesehen und daher war kein Schadensersatz möglich. Mit dem aktuellen Urteil ändert der BGH seine bisherige Rechtsprechung und folgt einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März dieses Jahres.
Das Thermofenster ist in Millionen von Dieselautos verbaut und regelt den Abgasausstoß je nach Außentemperatur. Bisher hatte das Kraftfahrt-Bundesamt diese Technologie genehmigt. Die Autohersteller hatten zudem betont, dass diese Funktionen dem Schutz des Motors dienen. Kritiker sehen allerdings eine Täuschung der Verbraucherinnen und Verbraucher über den tatsächlichen Schadstoffausstoß.
Die Höhe des Schadensersatzes wird von den Instanzgerichten festgelegt und beträgt laut der Vorsitzenden Richterin etwa fünf bis 15 Prozent des Kaufpreises. Ein Sachverständigen-Gutachten ist dafür nicht erforderlich. Der finanzielle Ausgleich soll sicherstellen, dass den Fahrzeugen keine Stilllegung droht. Kläger müssen im Verfahren eine Abschalteinrichtung nachweisen und die Hersteller müssen darlegen, dass kein Verschulden vorliegt.
In Deutschland sind noch über 100.000 Verfahren offen. In diesem Fall hatten die Dieselfahrer gegen Audi, Mercedes-Benz und Volkswagen geklagt. Mit dem Urteil des BGH haben die betroffenen Autofahrer nun die Möglichkeit, einen finanziellen Ausgleich zu erhalten, wenn sie unwissentlich ein Auto mit einem Thermofenster im Motor gekauft haben.