Kommunen können Förderung für naturnahe Umgestaltung von Grünflächen beantragen
Bis zum 31. Dezember 2023 haben Kommunen die Möglichkeit, sich für eine Unterstützung bei der naturnahen Umgestaltung ihrer Grünflächen zu bewerben. Das Projekt „Natur nah dran“ fördert die Schaffung neuer Lebensräume für verschiedene Tierarten und trägt zudem zur verbesserten Trockenheitsresistenz bei. Das Programm ist eine Kooperation zwischen dem Naturschutzbund (NABU) und dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in Baden-Württemberg. Insgesamt werden 15 Städte und Gemeinden dabei unterstützt, im kommenden Jahr einen Teil ihrer Grünflächen insektenfreundlich umzugestalten. Ziel ist es, im ganzen Land artenreiche Wildblumenwiesen und Wildstaudensäume zu schaffen, welche die Auswirkungen des Klimawandels mindern können.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der teilnehmenden Kommunen erhalten praxisnahe Schulungen von erfahrenen Naturgartenplanerinnen und -planern, um das Gärtnern mit heimischen Wildpflanzen zu erlernen. Umweltministerin Thekla Walker wirbt bei den Kommunen für eine zahlreiche Teilnahme und betont die Bedeutung des Programms für den Erhalt der biologischen Vielfalt. Tiere und Pflanzen sollen einen Lebensraum im direkten Wohnumfeld der Menschen finden. Das Ministerium unterstützt die Maßnahmen mit einer finanziellen Förderung von bis zu 15.000 Euro, beispielsweise für den Kauf von Saatgut oder den Bau von Niststrukturen für Insekten.
Der NABU-Landesvorsitzende Johannes Enssle betont die Vorteile naturnaher Grünflächen in Zeiten des Klimawandels. Die Flächen mit heimischen Wildpflanzen können trockene und heiße Sommer besser überstehen und kommen in der Regel ohne teures Bewässern aus. Zudem sind Wildblumenwiesen ökonomisch vorteilhaft, da sie weniger Pflegeaufwand erfordern als Beetflächen, die regelmäßig neu bepflanzt werden müssen. Die Kommunen profitieren dadurch von Zeit- und Kosteneinsparungen.
Das Programm richtet sich sowohl an Kommunen mit Erfahrung in der naturnahen Gestaltung von Grünflächen als auch an solche ohne Vorerfahrung. Bei der Bewerbung können Kommunen bis zu fünf innerörtliche Flächen vorschlagen. Eine Jury, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Landesverbände, des Umweltministeriums und des NABU, entscheidet im Jahr 2024 über die Bewerbungen. Die ausgewählten Städte und Gemeinden erhalten eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 15.000 Euro. Zusätzlich erhalten sie fachliche Schulungen, Beratung von Naturgartenfachleuten sowie Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit.
Für interessierte Kommunen bietet das NABU-Team Online-Bewerbungssprechstunden an, in denen Fragen zum Bewerbungsverfahren beantwortet werden. Die Termine finden am 11. Oktober 2023 von 14 bis 15 Uhr und am 15. November von 11 bis 12 Uhr statt. Eine Anmeldung ist auf der Webseite des NABU möglich.
Das Projekt „Natur nah dran 2.0“ wird durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg gefördert und hat sich zum Ziel gesetzt, Städte und Gemeinden bei der Umgestaltung von Grünflächen im Sinne der Biodiversität zu unterstützen. Seit 2016 haben sich bereits ein Viertel aller Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg für das Projekt beworben. Insgesamt werden bis 2027 jährlich 15 Städte und Gemeinden gefördert.
Interessierte können eine Infomappe mit Tipps zur Bewerbung und Erfahrungen von „Natur nah dran“-Kommunen beim NABU Baden-Württemberg bestellen.