
Die Bauministerin von Baden-Württemberg, Nicole Razavi, hat einen Entschließungsantrag im Bundesrat eingereicht, um flexiblere Vorschriften zur Geruchs- und Lärmbelästigung zu fordern. Der Antrag sieht vor, dass Bauherren im Einzelfall vor Ort selbst entscheiden können, ob sie eine Überschreitung der Grenzwerte für Geruch und Lärm akzeptieren. Dies würde es ermöglichen, Wohnraum in der Nähe von Gewerbebetrieben und landwirtschaftlich geprägten Orten zu schaffen, auch wenn die gesetzlichen Grenzwerte überschritten werden.
Die Ministerin betonte, dass die derzeitigen starren Regelungen im Immissionsschutz oft die Schaffung von Wohnraum in Innenstädten behindern. Mit dem Entschließungsantrag soll eine neue Flexibilität eingeführt werden, um Zielkonflikte bei der Innenentwicklung besser zu managen. Ziel ist es, gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten, während gleichzeitig der Wohnungsbau erleichtert wird.
Sollte der Entschließungsantrag eine Mehrheit im Bundesrat finden, müssten das Bundes-Immissionsschutzrecht und das Bauplanungsrecht entsprechend ergänzt werden. Eine mögliche Anhebung der Grenzwerte für Geruch und Lärm könnte durch individuelle Vereinbarungen zwischen Bauherren und Betreibern von Gewerbe- oder landwirtschaftlichen Betrieben ermöglicht werden.
Die Auswirkungen einer solchen Regelung könnten sowohl positiv als auch kontrovers sein. Auf der einen Seite könnte sie dazu beitragen, den dringend benötigten Wohnraum in dicht besiedelten Gebieten zu schaffen und die Innenentwicklung voranzutreiben. Auf der anderen Seite könnten Anwohner Bedenken hinsichtlich ihrer Gesundheit und Lebensqualität äußern, wenn die gesetzlichen Grenzwerte für Geruch und Lärm überschritten werden.
Es bleibt abzuwarten, ob der Entschließungsantrag von Baden-Württemberg im Bundesrat auf Zustimmung stoßen wird und wie die weiteren Diskussionen und Entscheidungen in den zuständigen Ausschüssen verlaufen werden. Die Debatte über die Flexibilisierung der bundesrechtlichen Schutzstandards wird sicherlich weiterhin kontrovers geführt werden.