
Baden-Württemberg setzt sich für Strafbarkeit von Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen ein
Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat eine Gesetzesinitiative im Bundesrat eingebracht, die darauf abzielt, das Werben für terroristische Vereinigungen unter Strafe zu stellen. Der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl betonte die Ernsthaftigkeit der Bedrohung, die Terrorismus für die Demokratie darstellt. Angesichts von aktuelleren Ereignissen wie dem Messerangriff auf den Polizeibeamten Rouven Laur in Mannheim und dem Terrorangriff der Hamas, sei es beschämend, wenn solche Taten im Internet bejubelt werden und die Hassspirale weiter verstärkt wird.
Die Initiative zielt darauf ab, das Strafrecht anzupassen, um jegliche Form von Werbung für terroristische Vereinigungen, auch wenn sie nicht gezielt auf die Gewinnung neuer Mitglieder oder Unterstützer abzielt, unter Strafe zu stellen. Bisher war nur das gezielte Werben um Mitglieder und Unterstützer strafbar. Durch den neuen Gesetzentwurf soll auch die sogenannte Sympathiewerbung strafrechtlich verfolgt werden.
Innenminister Strobl betonte, dass die Verschärfung der Strafbarkeit von Werbung für terroristische Vereinigungen nur ein Baustein im Kampf gegen den Terrorismus sei. Weitere Maßnahmen wie die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern in Länder wie Afghanistan und Syrien, die Nutzung der EU-Richtlinien zur Vorratsdatenspeicherung und effektivere Grenzkontrollen seien ebenfalls notwendig, um die Bedrohung durch Terrorismus zu bekämpfen.
Die Initiative aus Baden-Württemberg stößt auf geteilte Reaktionen. Befürworter argumentieren, dass eine konsequente Bestrafung von Sympathisanten terroristischer Vereinigungen wichtig sei, um die Verbreitung ihrer Ideologien und die Rekrutierung neuer Mitglieder zu verhindern. Kritiker hingegen warnen vor einer Einschränkung der Meinungsfreiheit und betonen die Bedeutung einer ausgewogenen Balance zwischen Sicherheit und Freiheit. Die nächsten Schritte und die endgültige Entscheidung über die Gesetzesinitiative werden im Bundesrat diskutiert werden.