
Der Koalitionsausschuss hat sich auf eine gemeinsame Linie zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht geeinigt. Die Umsetzung von geltendem Bundesrecht ist ausgeschlossen. Allerdings fordert das Land eine einheitliche Regelung und Abwicklung durch den Bund.
In der heutigen Sitzung des Koalitionsausschusses haben sich die Koalitionspartner auf eine gemeinsame Linie zur weiteren Umsetzung des Koalitionsvertrags verständigt einrichtungsbezogene Impfpflicht einverstanden.
Beide Koalitionspartner betonten, dass es nach rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht darum gehe, geltendes Bundesrecht umzusetzen, einschließlich der von Bundestag und Bundesrat beschlossenen einrichtungsbezogenen Impfpflicht §§ 20a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Auch der Bund muss durch eine einheitliche Regelung und Handhabung Klarheit schaffen. Ein möglicher Flickenteppich würde das mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht verfolgte Schutzziel konterkarieren und es bestünde die Gefahr, dass Pflegekräfte den Gesundheitsbereich verlassen. Da sich im Rahmen der Umsetzung bereits Hürden und offene Fragen abzeichnen, wird die Landesregierung entsprechende konkrete Verbesserungen von der Bundesregierung einfordern.
Vier „Arbeitspakete“ zur Umsetzung
Es wurde auch darauf hingewiesen, dass das Sozialministerium bereits vier „Arbeitspakete“ mit den betroffenen Akteuren entwickelt hat, um die einrichtungsbezogene Impfpflicht gemeinsam mit den betroffenen Partnern praktikabel zu machen. Die Koalitionspartner begrüßen und unterstützen die vom Sozialministerium vorgesehene Möglichkeit für die Gesundheitsämter, im Rahmen des gesetzlichen Ermessens bundesweit möglichst einheitliche und für die Betroffenen angemessene Ergebnisse zu erzielen.
Die Koalitionspartner betonten, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht immer als Baustein zu einer generellen Impfpflicht gedacht sei, um erneute Einschränkungen im Herbst und Winter sicher vermeiden zu können. Sie sollte unterstützt werden, ebenso wie die allgemeine Impfpflicht. Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein Gesamtpaket zur Impfpflicht mit allen Konsequenzen der Umsetzung vorzulegen.
Abschließend erklärten die Mitglieder des Koalitionsausschusses, dass die Impfkampagne des Landes weiter gestärkte und niederschwellige, zielgerichtete Angebote (zB mit Hilfe der neuer Impfstoff) geschaffen werden, um die bestehenden Impflücken zu schließen.
Offene Fragen schnell klären
Premierminister Winfried Kretschmann sagte: „Wir halten in der Koalition an einer guten Ordnung fest. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht setzen wir sachgerecht um. Die praktischen Probleme bei der Umsetzung sind bekannt, es ist richtig, sie offen zu benennen und dafür bestmögliche Lösungen zu finden. Die Bundesregierung ist in der Pflicht, die offenen Fragen zügig zu klären.“
Vize-Premierminister Thomas Strobel Teilen mit: „Die Landesregierung kämpft geschlossen und entschlossen in dieser Pandemie. Allerdings muss die Bundesregierung die Voraussetzungen für die Durchführung der Sektorimpfung schaffen und wichtige, offene Rechtsfragen klären. Und um nichts anderes ging und geht es: um einen klaren und eindeutigen Handlungsauftrag an die Bundesregierung. Niemand in der Koalition stellte die Umsetzung der Impfpflicht in Baden-Württemberg in Frage. Aber wir haben die klare Forderung und Erwartung: Eine Patchworkdecke ist das Letzte, was wir brauchen! Der Bund muss liefern und darf die Länder bei der Umsetzung nicht im Regen stehen lassen. Dafür setzen wir uns gesamthaft und entschieden auf Bundesebene ein.“
Schritt zur allgemeinen Impfung
Fraktionschef Andreas Schwarz betonte: „Wir Grünen bleiben als Team vorsichtig. Deshalb haben wir uns für die inzwischen beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht als Schritt in Richtung der notwendigen allgemeinen Impfpflicht eingesetzt. Daher wird es in Baden-Württemberg selbstverständlich umgesetzt. Impfen ist der beste Schutz für sich und andere.“
Fraktionschef Manuel Hagel sagte: „Wir sind uns in der Koalition einig, dass die Bundesregierung mit einheitlichen Regelungen und Handhabungen Klarheit schaffen muss. In Deutschland darf es keinen Patchwork-Quilt geben. Die betriebliche Impfpflicht muss der erste Schritt zu einer allgemeinen Impfpflicht sein.“
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Inspiriert von Landesregierung BW