Wer beispielsweise bereits von der Krankenkasse für Fahrten zum Hausarzt bezahlt wird, kann auch die Möglichkeit einer sogenannten Arztreise nutzen, um zum Impfzentrum zu gelangen. Das Sozialministerium und die Krankenkassen in Baden-Württemberg haben sich darauf geeinigt.
Die Krankenkassen in Baden-Württemberg und das Ministerium für Soziales und Integration vereinbaren Regelungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität, die eines der Impfzentren nicht unabhängig erreichen können. Demnach kann auch jeder, der bereits von der Krankenkasse für Fahrten zum Hausarzt bezahlt wird, die Möglichkeit einer sogenannten Patientenreise nutzen, um zum Impfzentrum zu gelangen. In diesen Fällen sollte eine ärztliche Verschreibung vorliegen, die auch telefonisch beim Hausarzt angefordert werden kann. In der ersten Gruppe der Impfberechtigten befinden sich Personen, die älter als 80 Jahre sind.
Minister für soziale Angelegenheiten Manne Lucha begrüßt die Vereinbarung: „Ich freue mich sehr, dass wir Menschen mit eingeschränkter Mobilität jetzt einen unbürokratischen Weg bieten, um die Impfzentren im Land zu erreichen. Dies ist umso wichtiger, als in den kommenden Wochen und Monaten deutlich mehr Impfstoffe verfügbar sein sollten und die Impfzentren des Landes dann viel mehr beschäftigt sein werden. „“
Johannes Bauernfeind, Geschäftsführer der AOK Baden-Württemberg: „Seit Beginn der Pandemie sind die gesetzlichen Krankenversicherungen glücklich und verpflichtet, exponierten und schutzbedürftigen Gruppen den bestmöglichen Schutz zu bieten und gleichzeitig die Ausbreitung des Virus so effektiv wie möglich zu verhindern. Dies bedeutet auch, dass diese Gruppen sollten die Impfzentren so leicht wie möglich erreichen. “
Biggi Bender, Leiter der vdek Landesvertreter für Baden-Württemberg, gestresst für die B 52 Verbandskooperation im Land: „Mit dieser Vereinbarung zeigen die zuständigen Institutionen erneut, dass angesichts der Pandemie schnelle und unbürokratische Wege möglich sind. Wir alle möchten, dass die Pandemie so schnell wie möglich endet, und die Impfung ist ein sehr wichtiger Bestandteil davon. Es muss daher auch garantiert werden, dass ältere Menschen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität ihren Impftermin einhalten können. „“
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Inspiriert von Landesregierung BW