BERLIN (dpa) – Die katholische Kirche in Deutschland reformiert ihr Arbeitsrecht für Beschäftigte kirchlicher Einrichtungen, damit sie unabhängig von „ihrer sexuellen Identität und ihrer Lebensweise“ arbeiten können.
Die Deutsche Bischofskonferenz teilte mit, dass eine Versammlung von Diözesanvertretern am Dienstag Änderungen der Beschäftigungsregelung für rund 800.000 Mitarbeiter der Kirche oder des Caritas-Hilfswerks, das unter anderem viele Krankenhäuser betreibt, gebilligt hat.
Bisher konnte eine offene gleichgeschlechtliche Partnerschaft oder eine Wiederverheiratung nach einer Scheidung den Mitarbeitern Probleme bereiten oder sie ihren Job kosten.
Die neue Regelung stelle nicht mehr den Mitarbeiter, sondern den Charakter der Einrichtung in den Mittelpunkt, so die Bischofskonferenz, und eine zentrale Botschaft sei, dass „der Kernbereich der privaten Lebensführung keiner rechtlichen Prüfung unterliegt“.
Darin heißt es: „Alle Mitarbeiter können unabhängig von ihren konkreten Aufgaben, ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrem Alter, ihrer Behinderung, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Identität und ihrer Lebensweise Vertreter der bedingungslosen Liebe Gottes und damit einer Kirche sein Menschen dient, solange sie eine positive Einstellung und Offenheit gegenüber der Botschaft des Evangeliums mitbringen (und) den christlichen Charakter der Institution respektieren.“
Die deutsche Kirche ist in den letzten Jahren einem wachsenden Reformdruck ausgesetzt. Es befindet sich inmitten eines Reformprozesses, dem Konservative und der Vatikan mit Argwohn begegnen.
Im Januar outeten sich mehr als 120 Kirchenangestellte öffentlich als queer und sagten, sie wollten „offen ohne Angst“ in der Kirche leben, und forderten, dass sie die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare zulässt und ihre Arbeitsregeln ändert. Die Kirchenleitung sagte Anfang dieses Jahres, dass sie plane, die Regeln zu ändern.
Quelle: APNews