Soziales

Antragsfrist bei Tierheimförderung 2022 verlängert

Baden-Württemberg verlängert die Antragsfrist bei der Tierheimförderung bis zum 7. November 2022. Damit unterstützt das Land Kommunen und Tierschutzvereine.

„Die finanzielle Lage vieler Tierschutzvereine ist leider nach wie vor angespannt, bei vielen fehlt das Geld für Investitionen. Wir wollen weiterhin die Kommunen und den ehrenamtlichen Tierschutz bei dringend notwendigen Sanierungs- oder Neubaumaßnahmen unterstützen und haben daher die Antragsfrist der Tierheimförderung des Landes in diesem Jahr bis zum 7. November verlängert. Bis dahin können Förderanträge weiterhin bei den jeweils zuständigen Regierungspräsidien gestellt werden“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk am 6. Oktober 2022.

Das Land stellt jährlich 500.000 Euro für die Tierheimförderung zur Verfügung. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz fördert dabei projektbezogen 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu maximal 150.000 Euro je Projekt. Mit jeweils 30 Prozent müssen sich die Landkreise, die Gemeinden oder deren Zusammenschlüsse an den zuwendungsfähigen Ausgaben beteiligen. Die Frist zur Antragsstellung der Tierheimförderung 2022 wurde nun bis zum 7. November verlängert. Antragstellern, die ihren Antrag im Rahmen der regulär vorgesehen Frist gestellt haben, wird dadurch selbstverständlich kein Nachteil entstehen, diese Anträge werden unabhängig von der Fristverlängerung bearbeitet.

Vorbildliches Engagement der Tierschutzvereine im Land

„Das vorbildliche Engagement der Tierschutzvereine im Land mit ihren zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern vor Ort ist für uns unverzichtbar. Diese leisten wertvolle Arbeit, sei es bei der Unterbringung von Fundtieren und herrenlosen Tieren in Tierheimen oder bei der Beratung von Tierhaltern. Bei der Erfüllung dieser vielfältigen und wichtigen Aufgaben wollen wir sie deshalb selbstverständlich gerne weiter unterstützen“, betonte Minister Hauk.

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Ansprechpartner für die Tierheimbetreiber ist die Gemeinde oder der Landkreis vor Ort. Gemeinden oder Landkreise wenden sich bitte an das jeweils zuständige Regierungspräsidium. Der Antrag der Gemeinde oder des Landkreises muss bis zum 7. November 2022 beim zuständigen Regierungspräsidium gestellt werden.

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Tierheimförderung

Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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